Donald Trump wurde von einem Geschworenengericht wegen Verleumdung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von fast 5 Millionen Dollar verurteilt.
Die Autorin Jean Carroll vor dem Bundesgericht in New York.
Die Autorin Jean Carroll vor dem Bundesgericht in New York. - John Minchillo/AP/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Trump wurde im Zivilprozess mit Jean Carroll vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen.
  • Stattdessen wurde er der Körperverletzung und Verleumdung schuldig gesprochen.
  • Er muss der Autorin fast 5 Millionen US-Dollar zahlen.
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Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss wegen eines sexuellen Übergriffs eine Entschädigung an Autorin Jean Carroll in Millionenhöhe zahlen. Das entschied eine Geschworenenjury am Dienstag in New York, wie ein dpa-Reporter aus dem Gerichtssaal berichtete. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde abgewiesen.

Trump bezeichnete das gefällte Urteil auf seiner Onlineplattform Truth Social als «Schande» und «Fortsetzung der grössten Hexenjagd aller Zeiten». Mit Blick auf Carroll sagte der 76-Jährige: «Ich habe überhaupt keine Ahnung, wer diese Frau überhaupt ist.» Er kündigte Berufung an.

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Eine sichtlich erleichterte E. Jean Carroll verlässt das Gerichtsgebäude in Manhattan. - keystone

Insgesamt muss Trump fünf Millionen US-Dollar an Entschädigung und Strafe zahlen. Die Jury – aus sechs Männern und drei Frauen bestehend – fällte ihr Urteil nach nicht einmal drei Stunden Beratung.

Bei zivilen Verfahren gilt in den USA für einen Schuldspruch eine niedrigere Schwelle als bei Strafprozessen: Ein solcher bedeutet im Zivilrecht, dass die Juroren eine Tat als eher wahrscheinlich denn als eher unwahrscheinlich ansehen. Bei Strafprozessen muss die Schuld hingegen zweifelsfrei erwiesen sein.

Trump soll Autorin in Nobelkaufhaus angegangen haben

Bei den Schlussvorträgen wiederholte die Anwältin der Autorin Jean Carroll den Vorwurf, Trump habe diese Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt: «Er weiss, was er getan hat». Trumps Anwalt wies das abermals zurück. Die Anschuldigungen seien «unvorstellbar» und «unglaubwürdig». Trump sei zu diesem Zeitpunkt bereits als Immobilienunternehmer prominent gewesen, so dass eine solche Tat nicht unbemerkt geblieben wäre.

Carroll fordert von Trump eine Entschädigung wegen Körperverletzung sowie Verleumdung. Die heute 79-jährige hatte ausgesagt, dass sie nach dem Vorfall nicht mehr fähig gewesen sei, romantische Beziehungen zu führen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand Carroll der Rechtsweg für eine Klage jedoch offen. Trump, der 2024 wieder Präsident werden will und sich für die republikanische Nominierung bewirbt, war zum Prozess nicht persönlich angereist.

Bei der Argumentation der Anwälte Carrolls spielte auch eine alte Tonaufnahme von 2005 eine Rolle, in der sich Trump anzüglich und herabwürdigend über Frauen äusserte – und darüber, dass man als Star Frauen auch an ihren Genitalien anfassen könne, wenn man es wolle. Dies sei nicht – wie von Trump dargestellt – Gerede unter Männern gewesen, sondern ein Geständnis, die Art, wie er sich verhalte. So habe er es auch bei Carroll getan.

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