Fall George Floyd: Darf man Polizisten bei der Arbeit filmen?
Das Wichtigste in Kürze
- Die 17-jährige Darnella Frazier filmt die letzten Momente im Leben von George Floyd.
- Für das Video erhält sie viel Lob, sowie auch viel Kritik.
- Legal war die Veröffentlichung des Videos nichtsdestotrotz.
Die 17-jährige Darnella Frazier filmt die letzten Momente im Leben von George Floyd. Danach teilt sie das Video auf Facebook, für was sie gleichermassen Lob und Kritik erntete.
Das Video ging viral und löste eine weltweite Welle der Empörung aus. In den USA finden seit über einer Woche Anti-Rassismus-Demonstrationen zu Ehren des Verstorbenen statt. Auch die Diskussion, ob das Filmen der Polizei, ja eines Mordes, überhaupt legal sei, wurde durch das Video entfacht.
Denn täglich wird das Netz derzeit mit neuen Schock-Videos und Polizei-Aufnahmen geflutet.
Tod von George Floyd durfte gefilmt werden
Im Grossen und Ganzen dürfen Polizisten in den USA bei ihrer Arbeit gefilmt werden. Festgehalten wird dies im 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, dem «First Amendment». Darin wird die Presse- und Meinungsfreiheit festgehalten.
«Dies bedeutet jedoch nicht, dass man heimlich filmen oder Beamte bei der Arbeit stören darf», erklärt das US-amerikanische Forum «Nolo». Das Forum behandelt Rechtsfragen und erklärt Gesetzestexte vereinfacht.
Die «American Civil Liberties Union» (ACLU) betont ebenfalls, dass es beim Filmen eines Polizisten einiges zu beachten gibt. Der Filmende muss beispielsweise darauf achten, dass einzelne Gesichter nicht zu erkennen sind.
Es könne sein, dass man alle involvierten Personen zuerst um Konsens bitten muss, so die Organisation. «Wenn man Beobachter, nicht aber Teil des Gesprächs ist, hängt es davon ab, ob ein staatliches Aufzeichnungsverbot herrscht.»
Frazier hat mit dem Filmen und Veröffentlichen vom Tod von George Floyd also keine Straftat begangen. Auch im Zusammenhang mit George Floyd tritt das «First Amendment» in Kraft, das öffentliche Interesse an dem Fall war gross. Die Polizei habe rechtlich gesehen kein Recht, die Videos und Fotos zu löschen, so ACLU.
Darf man in der Schweiz Polizisten filmen?
David Rosenthal, Experte in Sachen Daten- und Technologierecht, erklärt gegenüber Nau.ch: «In der Schweiz ist es grundsätzlich zulässig, die Polizei bei ihrer Arbeit zu filmen.»
Ob man auch gegen den Willen des Polizisten filmen dürfe? «Sind die Polizisten oder Dritte erkennbar, so braucht es in der Regel ein überwiegendes öffentliches Interesse, falls sie mit dem Filmen oder gar dem Veröffentlichen nicht einverstanden sind.» Hier sei es dann eine Frage des Persönlichkeitsschutzes der einzelnen Polizisten.
Einzelne Polizeikorps haben gemäss Rosenthal interne Regelungen zum Umgang mit Videos. Zu diesen Korps gehören laut der Website «policethepolice.ch» unter anderem die Kantone Basel-Land und -Stadt, Neuenburg, Solothurn und Uri. Die übrigen Kantone haben laut dem Forum keine speziellen Regelungen.