Mexiko holt über 2500 Kunstwerke aus vorkolonialer Zeit zurück
Mexiko hat über 2500 Kunstwerke aus vorkolonialer Zeit zurück ins Land gehört. Die Stücke befanden sich im Besitz einer spanischen Familie.
Das Wichtigste in Kürze
- Mexiko hat 2500 Kunstobjekte aus vorkolonialer Zeit zurückerhalten.
- Restitution ist wichtiger Teil der Kulturpolitik von Präsident López Obrador.
- Die Gegenstände befanden sich im Besitz einer spanischen Familie.
Mexiko hat über 2500 Kunstwerke und historische Gegenstände aus der vorkolonialen Zeit zurück ins Land geholt.
Es handle sich um die «wichtigste Restitution archäologischer Objekte durch Einzelpersonen», erklärte der mexikanische Aussenminister Marcelo Ebrard am Dienstag. Die Gegenstände, darunter Steinfiguren, Speerspitzen und Gefässe, hätten zuvor einer Familie aus dem spanischen Barcelona gehört.
Objekte in Museum ausgestellt
Die Objekte werden nun in einem Museum in Mexiko-Stadt unter Verantwortung des Nationalen Instituts für Anthropologie und Geschichte ausgestellt. Die Rückholung nationaler Kulturgüter ins Land ist zentraler Bestandteil der Kulturpolitik der linksgerichteten mexikanischen Regierung unter Präsident Andrés Manuel López Obrador.
Die Regierung sei gebeten worden, den Namen der früheren Eigentümer der Gegenstände nicht zu veröffentlichen, sagte Aussenminister Ebrard bei einer Pressekonferenz an der Seite von Präsident López Obrador. «Wir sind dabei, den archäologischen und kulturellen Reichtum Mexikos aus dem Ausland zurückzuholen», sagte López Obrador.
Es gebe «Tausende gestohlene archäologische Fundstücke». Seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2018 habe die Regierung 8970 Gegenstände aus der vorkolonialen Zeit zurückgeholt, ergänzte Chefdiplomat Ebrard.
Mexiko will gestohlene Kunstgegenstände zurück
Mexiko wehrt sich regelmässig gegen die Versteigerung von Kunstgegenständen, die aus dem heutigen mexikanischen Staatsgebiet stammen und von indigen Völkern wie den Olmeken, den Azteken und den Maya hergestellt wurden. Die derzeitige Regierung ist der Ansicht, dass deren Erbe seit dem 19. Jahrhundert illegal ausser Landes gebracht wurde.
Auktionshäuser und Regierungen anderer Staaten verlangten regelmässig, die Herkunft der Artefakte aus Mexiko zu belegen, sagte Ebrard. Er ergänzte, Mexiko sei es aber teilweise gelungen, die Beweislast umzukehren. So musste der Verkäufer zunächst die «legale Herkunft» der Objekte aus vorkolonialer Zeit beweisen.