US-Richter reduziert Strafzahlung gegen Monsanto in Glyphosat-Prozess

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USA,

Ein US-Richter hat die Millionen-Strafzahlung gegen die Bayer-Tochter Monsanto in einem Glyphosat-Prozess deutlich abgesenkt.

Unkrautvernichter Roundup
Unkrautvernichter Roundup - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Mutterkonzern Bayer will trotzdem Berufung gegen Verurteilung einlegen.

Richter Vince Chhabria aus San Francisco reduzierte die Gesamtsumme am Montag von rund 80 Millionen Dollar auf rund 25 Millionen Dollar (22 Millionen Euro). Er lehnte aber den Antrag Monsantos auf einen neuen Prozess ab. Der deutsche Mutterkonzern Bayer bezeichnete die Absenkung der Strafzahlung als «Schritt in die richtige Richtung», will aber Berufung gegen die Verurteilung einlegen.

Eine Jury in San Francisco hatte Monsanto im März verurteilt, rund 80 Millionen Dollar an den an Krebs erkrankten Rentner Edwin Hardeman zu zahlen, der jahrelang das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup verwendet hatte. Zur Begründung hiess es, Monsanto habe nicht genügend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt.

«Monsanto verdient es, bestraft zu werden», erklärte Richter Chhabria am Montag. Der Chemiekonzern sei mehr damit beschäftigt gewesen, Sicherheitsuntersuchungen zu unterdrücken und die öffentliche Meinung zu «manipulieren», als dafür zu sorgen, dass sein Produkt «sicher» sei.

Die von der Jury verhängte Strafzahlung befand der Richter aber als deutlich zu hoch. Diese setzte sich aus 75 Millionen Dollar sogenanntem Strafschadenersatz und fünf Millionen Dollar Schadenersatz etwa für medizinische Ausgaben und entgangene Einnahmen des Klägers zusammen.

Dass der Strafschadenersatz etwa 15 Mal höher sei als der eigentliche Schadenersatz, sei verfassungsmässig «unzulässig», erklärte Chhabria. Der Richter senkte diesen Betrag deswegen von 75 Millionen auf 20 Millionen Dollar, liess den eigentlichen Schadenersatz aber unangetastet.

Bayer bezeichnete die Entscheidung, den Strafschadenersatz zu reduzieren, als «Schritt in die richtige Richtung». Der Konzern werde aber Berufung gegen seine Verurteilung einlegen. Die Verurteilung werde «nicht durch die im Verfahren vorgelegten verlässlichen Beweise gestützt». Sie stehe «im Widerspruch zum Gewicht der umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die die Sicherheit von Roundup bestätigen und den Schlussfolgerungen von Regulierungsbehörden in den USA und weltweit, wonach Glyphosat nicht krebserregend ist».

Die Jury-Entscheidung vom März war für Monsanto nicht die erste juristische Niederlage. In einem anderen Prozess im vergangenen August hatte eine Jury in San Francisco das Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz an den früheren Schulhausmeister Johnson verurteilt, der das Herbizid ebenfalls über Jahre hinweg eingesetzt hatte. In den USA hängen noch mehr als 13.000 weitere Verfahren an.

In der Forschung ist die Frage, ob die in Roundup enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat, umstritten. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland gelangten zu dem Schluss, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht. Dagegen konstatierte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) vor drei Jahren, dass Glyphosat «wahrscheinlich krebserregend bei Menschen» sei.

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