Verleumdungsklage: Rückschlag für Ex-Präsident Trump

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USA,

Das Justizministerium spricht Donald Trump im Verleumdungsfall die Immunität ab. Die Autorin E. Jean Carroll hat den Ex-Präsidenten verklagt.

Ex-Präsident Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Las Vegas.
Ex-Präsident Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Las Vegas. - John Locher/AP/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Donald Trump erleidet im Zuge der Verleumdungsklage eine Schlappe.
  • Das Justizministerium wird ihm nicht länger bescheinigen, dass er immun gewesen sei.
  • Damit kann er auch für Aussagen während seiner Amtszeit belangt werden.

Neue juristische Schlappe für den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump: Im Zuge einer Verleumdungsklage wegen sexuellen Missbrauchs in New York hat das US-Justizministerium eine frühere Einschätzung geändert. Das Ministerium kommt nun zu dem Schluss, dass es dem Republikaner nicht länger bescheinigen werde, dass er wegen mutmasslich verleumderischer Aussagen über die US-Autorin E. Jean Carroll während seiner Amtszeit immun sei.

Jean Carroll Donald Trump
Die Autorin E. Jean Carroll hat Donald Trump verklagt. (Archivbild) dssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssss - keystone

Es gebe keine Beweise dafür, dass Trump hinreichend von der Absicht getrieben worden sei, «der Regierung der Vereinigten Staaten zu dienen», als er den sexuellen Missbrauch Carrolls geleugnet und andere Aussagen über die Frau gemacht habe, hiess es in einem Schreiben des Ministeriums. Carroll wirft Trump vor, sie 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und vergewaltigt zu haben. Der heute 77-Jährige weist die Vorwürfe zurück – auch bereits während seiner Zeit im Weissen Haus.

Entschädigung in Millionenhöhe

In einem Zivilverfahren sah es eine Geschworenenjury im Mai jedoch als erwiesen an, dass Trump Carroll angriff und sexuell missbrauchte. Den Vorwurf der Vergewaltigung sah die Jury nicht bestätigt.

Kurz nach Trumps Verurteilung zu einer Entschädigung in Millionenhöhe gab Carroll bekannt, dass sie erneut gerichtlich gegen den Ex-Präsidenten vorgehen werde – dieses Mal wegen Verleumdung. Als Grund nannte sie dessen Äusserungen nach dem Urteil. Trump reichte eine sogenannte Gegenklage wegen Verleumdung ein.

Der Schritt des Justizministeriums bedeutet nun, dass Trump auch für Aussagen, die er während seiner Zeit im Amt gemacht hat, zivilrechtlich belangt werden kann. Bisher drehten sich die Klagen um Aussagen nach seiner Abwahl.

Das Justizministerium führte nun unter anderem als Begründung an, dass Trump Aussagen, die er als Präsident machte, später in ähnlicher Form wiederholte. Trump leugnete den Vorfall und beleidigte Carroll kurz nach der Urteilsverkündung in einer CNN-Sendung. Trump will bei der Präsidentschaftswahl 2024 wieder antreten.

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