Versehentlich abgeschobener Mann soll zurück in die USA

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El Salvador,

Ein Familienvater sitzt in El Salvador in Haft, obwohl er gar nicht aus den USA hätte abgeschoben werden dürfen. Die Trump-Regierung räumt zwar einen Fehler ein, hält aber an schweren Vorwürfen fest.

US-Heimatschutzministerin Noem posiert in dem berüchtigten Gefängnis für die Kameras. (Archivbild)
US-Heimatschutzministerin Noem posiert in dem berüchtigten Gefängnis für die Kameras. (Archivbild) - Alex Brandon/AP/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die USA schoben einen Familienvater trotz Abschiebeschutz nach El Salvador ab.
  • Nun hat ein Gericht entschieden, dass der Mann zurückgeholt werden muss.
  • Seine angebliche Bandenmitgliedschaft bezeichnet die Richterin als Geschwätz.

Im Streit über die versehentliche Abschiebung eines Mannes in ein berüchtigtes Gefängnis in El Salvador hat die US-Regierung eine juristische Niederlage erlitten.

Eine Bundesrichterin im Bundesstaat Maryland ordnete an, dass Kilmar Abrego Garcia, der selbst aus El Salvador stammt, bis spätestens Montag in die USA zurückgebracht werden müsse. Das Justizministerium legte umgehend Berufung ein.

Kilmar Abrego Garcia
Kilmar Abrego Garcia wurde versehentlich von den USA nach El Salvador abgeschoben. - keystone

Der Familienvater gehört zu einer Gruppe von Migranten, die kürzlich aus den USA in das salvadorianische Hochsicherheitsgefängnis Cecot gebracht wurden – mutmasslich entgegen einer Anordnung eines anderen Richters in der US-Hauptstadt Washington.

Vor Abschiebung geschützt

Garcia war US-Medien zufolge 2012 in die USA eingereist. Obwohl sein Asylantrag 2019 abgelehnt wurde, sprach ihm das zuständige Gericht damals Abschiebeschutz zu – mit Verweis auf drohende Verfolgung in El Salvador. Dennoch wurde er am 12. März in Maryland festgenommen und wenige Tage später abgeschoben. Richterin Paula Xinis wertete dies nun als rechtswidrig.

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat zwar in dem Fall einen «administrativen Fehler» eingeräumt – hält aber an dem Vorwurf fest, Garcia sei Mitglied der Bande MS-13. Sie erklärte zudem, eine Rückführung sei nicht möglich, da sich Garcia im Gewahrsam eines anderen Staates befinde. Ein Regierungsanwalt räumte laut US-Medien allerdings ein, dass eine Rückholung grundsätzlich machbar sei.

Richterin: «Meiner Meinung nach nur Geschwätz»

Xinis zeigte sich laut den Berichten skeptisch gegenüber den Vorwürfen gegen Garcia. Es gebe ihrer Meinung nach keine belastbaren Beweise für eine Bandenmitgliedschaft. «Politico» zitierte die Richterin mit den Worten: «Das ist meiner Meinung nach nur Geschwätz.»

Sollte jemand einer Bandenmitgliedschaft verdächtigt werden, müsse dies in einem regulären Strafverfahren geklärt werden. Demnach gab ein Regierungsvertreter auch geradeheraus zu, dass Garcia nicht hätte abgeschoben werden dürfen.

In der laufenden Debatte über die Abschiebungen in das Gefängnis verweigert das Weisse Haus nähere Angaben zu den konkreten Vorwürfen gegen die Betroffenen. Es ist nur allgemein die Rede von Mitgliedschaften in den kriminellen Banden Tren de Aragua aus Venezuela und MS-13 aus El Salvador – beide wurden unter der Trump-Regierung zu ausländischen Terrororganisationen erklärt.

Als rechtliche Grundlage beruft sich die Regierung auf ein umstrittenes Kriegsgesetz aus dem 18. Jahrhundert. Das juristische Tauziehen über die Frage, ob dies rechtens ist, beschäftigt inzwischen den Obersten Gerichtshof.

Gewinnbringender Deal für El Salvador

Die Abschiebungen wurden öffentlichkeitswirksam inszeniert. Unter anderem besuchte US-Heimatschutzministerin Kristi Noem das Gefängnis in El Salvador. Noem posierte vor Gittern, hinter denen Inhaftierte standen, und dankte El Salvadors autoritär regierendem Präsidenten Nayib Bukele. Nach dessen Angaben zahlt Washington für jeden aufgenommenen Häftling eine jährliche Gebühr von 20'000 US-Dollar an das lateinamerikanische Land.

Menschenrechtsorganisationen werfen Bukele seit Langem willkürliche Festnahmen und massive Grundrechtsverletzungen vor. Die Zustände in dem Gefängnis bewerten sie als untragbar.

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