Das Weisse Haus hat sich nach dem Geständnis von Cohen entschieden gegen die Darstellung gewehrt, Trump habe sich etwas zu Schulden kommen lassen.
US-Präsident Donald Trump ist kein Fan der Welthandelsorganisation.
US-Präsident Donald Trump ist kein Fan der Welthandelsorganisation. - AP Photo

Das Wichtigste in Kürze

  • Michael Cohen hatte Donald Trump vor einem Gericht schwer belastet.
  • Der US-Präsident soll an Schweigegeldzahlungen an Frauen beteiligt gewesen sein.
  • Das Weisse Haus hat sich nun entschieden gegen die Darstellung gewehrt.
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US-Präsident Donald Trump habe nichts Falsches getan, es gebe keine Anklage gegen ihn, sagte seine Sprecherin Sarah Sanders am Mittwoch. Nur weil sein Ex-Anwalt Michael Cohen einen Deal mit der Staatsanwaltschaft eingegangen sei, bedeute das nicht, dass sich dadurch ein Verdacht gegen den US-Präsidenten ergebe.

Trumps langjähriger Anwalt und Vertrauter hatte den Präsidenten am Dienstag vor einem Gericht in New York schwer belastet. Seinem Geständnis zufolge soll Trump an Schweigegeldzahlungen an Frauen beteiligt gewesen sein. Das Geld soll gezahlt worden sein, um Schaden vom Wahlkampf des damaligen Präsidentschaftskandidaten abzuwenden. Es wäre damit ein Wahlkampfbeitrag, der strengen gesetzlichen Vorschriften unterliegt.

Trump bezichtigt Cohen der Lüge

Trump bestritt am Mittwoch, dass es sich dabei um eine Straftat handelt. «Michael Cohen bekennt sich in zwei Fällen der Verletzung von Vorschriften der Wahlkampffinanzierung für schuldig, die keine Straftaten sind», schrieb er auf Twitter. Der US-Präsident bezichtigte ihn indirekt zudem der Lüge. In einem Interviewauszug des Senders Fox News erklärte Trump, er habe von den Zahlungen an die Frauen erst «im Nachhinein» erfahren.

Das Geld soll während des Wahlkampfs 2016 an die Ex-Pornodarstellerin Stormy Daniels und das Ex-Playmate Karen McDougal geflossen sein und war Cohen später von Trump erstattet worden. Selbst wenn Cohen mit den Zahlungen Straftaten begangen hat, ist strittig, ob auch Trumps mögliche Beihilfe dazu einen Verstoss gegen Gesetze zur Wahlkampffinanzierung darstellt. Für Kandidaten gelten unter Umständen andere Regelungen als für deren Personal.

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