Michael Jackson

Michael Jackson: Zivilklagen gegen Firmen womöglich vor Gericht

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USA,

Womöglich kommen Zivilklagen gegen die Produktionsfirmen von Michael Jackson doch vor Gericht. Dabei geht es um Missbrauchs-Vorwürfe.

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Zwei Firmen von Michael Jackson müssen sich womöglich bald vor Gericht verantworten. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Produktionsfirmen von Michael Jackson bekommen es mit der Justiz zu tun.
  • Vermutlich sollen die Zivilklagen doch vor Gericht verhandelt werden.
  • Jackson wird vorgeworfen soll zwei Männer in jungen Jahren sexuell missbraucht haben.

Zivilklagen gegen Produktionsfirmen des gestorbenen Pop-Superstars Michael Jackson (†50) werden vermutlich doch vor Gericht verhandelt. Die Anschuldigungen zweier Männer, die Jackson sexuellen Missbrauch als Kinder vorwerfen, könne nun wieder vor Gericht aufgenommen werden. Das berichteten am Samstag mehrere US-Medien unter Verweis auf Gerichtsunterlagen vom Freitag.

Der ehemalige Tour-Promoter Jacksons, Marcel Avram, äusserte sich nach der Entscheidung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: «Ich war der Promoter und Produzent auf allen Welttourneen von Michael Jackson. Michael ist tot. Das Genie lebt weiter. Wir sollten den Mann endlich in Frieden ruhen lassen.»

Michael Jackson
Wade Robson (links) und James Safechuck (rechts) machen dem verstorbenen Michael Jackson schwere Vorwürfe. - keystone

Es geht um die Vorwürfe von James Safechuck (45) und Wade Robson (40) gegen den ehemaligen «King of Pop»: In der Dokumentation «Leaving Neverland» erzählten sie wie der Sänger sie sexuell missbraucht haben soll, als sie noch Kinder waren. Angefangen habe der Missbrauch, als er sieben war, sagt Robson in der Produktion. Es wird beschrieben, wie Jackson sich systematisch an die Kinder annäherte, und dann mit ihnen in einem Zimmer schlief.

Safechuck und Robson hatten zwei Jackson-Produktionsfirmen nach der Veröffentlichung der Doku auf Schadensersatz verklagt. Diese hätten sie nicht vor den Übergriffen des Mannes geschützt. Ein untergeordnetes Gericht hatte einen Prozess im Jahr 2021 nicht zugelassen.

Michael Jackson
Michael Jackson im Jahr 2005. - AFP/Archiv

Ein Unternehmen, das den Missbrauch durch einen seiner Mitarbeiter erleichtert, sei nicht von einer Pflicht zum Schutz dieser Kinder befreit. Dies befand das kalifornische Berufungsgericht.

Es blieb zunächst unklar, ob der Oberste Gerichtshof in Kalifornien eingeschaltet werden könnte, um den Richterspruch erneut zu kippen.

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