Airbus-Einstieg bei Bombardier-Jet zum Greifen nah
Das Kartellamt hat grünes Licht für den Airbus-Einstieg bei Bombardier-Jet gegeben. Die Mittelstrecken-Baureihe des angeschlagenen Bombardier-Konzerns wird somit an Airbus gehen.
Das deutsche Bundeskartellamt hat dem europäischen Flugzeugriesen Airbus grünes Licht für die Übernahme der Mittelstrecken-Baureihe des angeschlagenen kanadischen Konkurrenten Bombardier gegeben. Durch den Zusammenschluss komme es nicht «zu einer erheblichen Behinderung wesentlichen Wettbewerbs», teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag mit. Die Übernahme muss allerdings auch noch von den Kartellwächtern in Österreich und in Kanada genehmigt werden. Möglicherweise müssten sich auch noch andere Wettbewerbsbehörden mit dem Fall befassen, hiess es in Bonn.
Airbus hatte im Oktober seine Pläne angekündigt, eine knappe Mehrheit an der C-Series Aircraft Limited Partnership (CSALP) – einem Tochterunternehmen von Bombardier - zu übernehmen. Das Unternehmen stellt den neuen Mittelstreckenjet der Kanadier, die sogenannte C-Serie, her. Mit dem Zukauf wollen die Europäer ihre Produktpalette im Bereich Passagierjets nach unten abrunden.
Das Bundeskartellamt sieht darin kein Problem, denn Airbus baue vorwiegend Verkehrsflugzeuge mit einer Sitzplatzkapazität für mehr als 150 Passagiere, während die Bombardier-Tochter auf kleinere Flugzeuge mit 100 bis 150 Plätzen spezialisiert sei. Dieser Flugzeugtyp sei bei europäischen und insbesondere deutschen Fluggesellschaften aber von untergeordneter Bedeutung.
Airbus will 50,01 Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen übernehmen, das die C-Serie baut. Bombardier behält rund 31 Prozent, die Investitionsgesellschaft der kanadischen Provinz Québec 19 Prozent. Europas Flugzeug-Schwergewicht muss für den Einstieg zunächst nicht mal Geld auf den Tisch legen, sondern bringt seine Fähigkeiten bei Marketing, Vertrieb, Einkauf und Kundenservice ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Das deutsche Kartellamt hat grünes Licht für Airbus-Einstieg bei Bombardier-Jet gegeben.
- Die Übernahme muss nur noch von den Kartellwächtern in Österreich und in Kanada genehmigt werden.