Brand in japanischem Obdachlosenheim
Horror in der Winternacht: Beim Brand einer Obdachlosenunterkunft in Japan gibt es fast ein Dutzend Tote. Das alte Holzgebäude brannte bis auf die Aussenwände nieder.
Das dreigeschossige Gebäude in einer Wohngegend von Sapporo, Ausrichter der Olympischen Winterspiele von 1972, war in der Nacht (Ortszeit) aus zunächst ungeklärter Ursache in Brand geraten. Die Unterkunft wurde von einer lokalen Hilfsorganisation betrieben, die sich um verarmte und obdachlose Menschen kümmert. Das Feuer wütete auf rund 400 Quadratmetern, die Flammen schossen laut Augenzeugen bis zu 20 Meter hoch in den nächtlichen Winterhimmel. Erst am frühen Donnerstagmorgen (Ortszeit) konnte die Feuerwehr den Brand löschen.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Brand in einem japanischen Obdachlosenheim sind elf Menschen gestorben.
- Fünf andere Bewohner konnten aus dem brennenden Holzgebäude in der Stadt Sapporo gerettet werden.
Bei einem Feuer in einer Obdachlosenunterkunft im Norden Japans sind elf ältere Bewohner ums Leben gekommen. Wie japanische Medien am Donnerstag berichteten, konnten fünf andere Bewohner aus dem brennenden Holzgebäude in der Stadt Sapporo auf Japans nördlichster Hauptinsel Hokkaido gerettet werden. Unter den Toten sind drei Frauen und acht Männer.
Die zwischen 40 und 80 Jahre alten Bewohner hatten in der umgebauten ehemaligen Herberge vorübergehend eine Bleibe gefunden. Die einzelnen Zimmer verfügten den Berichten nach über Ölöfen, wie sie in Japan oft zum Heizen verwendet werden. Das teils mit traditionellen Tatami-Reisstrohmatten ausgelegte Gebäude war über 50 Jahre alt.
Sprinkleranlagen oder Brandschutztüren hatte es nicht, was aber für das für japanische Verhältnisse schon sehr alte Gebäude auch nicht vorgeschrieben gewesen sei, wie die japanische Nachrichtenagentur Jiji unter Berufung auf die Feuerwehr berichtete. Feuerlöscher soll es in dem Gebäude jedoch auf mehreren Stockwerken gegeben haben.
Die Feuerwehr hatte das Haus demnach vor knapp zwei Jahren überprüft, soll dabei aber keine Verstösse gegen Vorschriften festgestellt haben.