Ehepaar darf nicht mitfliegen, obwohl es bereits eingecheckt hat
Ein Ehepaar checkte online ein und kam eine Stunde vor dem Abflug am Flughafen an. Weil es keine ausgedruckten Boarding-Karten hatte, wurde es abgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ehepaar wurde abgewiesen, weil es bloss Online-Boarding-Karten hatte.
- Es musste neue Flüge buchen und fordert das Geld von der Airline zurück.
- Vor Gericht bekam es teilweise Recht, die Angaben auf dem Ticket seien «zweideutig».
Wie lange vor dem Abflug soll man am Flughafen eintreffen? Darüber streiten sich Reisende immer wieder. Und damit befasste sich auch ein Gericht in Neuseeland, wie der «New Zealand Herald» berichtet.
Ein Ehepaar wollte aus den Ferien in einem ungenannten Land zurück nach Neuseeland fliegen. Es checkte online ein und traf eine Stunde vor Abflug am Flughafen ein. Es ging davon aus, dass dies reiche, da es nur mit Handgepäck flog.
Der Mann und die Frau gingen mit der Boarding-Karte auf dem Handy direkt zur Sicherheitskontrolle – und wurden dort abgewiesen. Sie bräuchten ein ausgedrucktes Ticket, lautete die Begründung.
Das Ehepaar ging deshalb zum Check-in-Schalter, doch dieser war bereits geschlossen. Zwei Angestellte der Airline weigerten sich laut Darstellung des Ehepaares auch, die Boarding-Karten auszudrucken.
Dem Ehepaar wurde mitgeteilt, dass es am betroffenen Flughafen ausgedruckte Tickets brauche. Der Online-Check-in sei nicht verfügbar.
In der Folge durfte es nicht mitfliegen und musste einen neuen Flug sowie eine Unterkunft buchen. Die dafür ausgegebenen 1200 Dollar forderte das Ehepaar nun vor Gericht zurück.
Und das Ehepaar erhielt teilweise Recht. Das Gericht befand, dass die Angaben der Airline «zweideutig» sind.
So stand auf den gekauften Tickets, dass ein Online-Check-in möglich sei. Die Check-in-Zeiten würden dennoch gelten.
Auf der Online-Boarding-Karte steht aber auch, dass Passagiere vor Abflug beim Schalter vorbei müssen, um den Pass vorzuweisen. Die Information, dass der Schalter 90 Minuten vor Abflug schliesst, war ebenfalls dort.
Das Paar hätten wissen müssen, dass es mehr als 60 Minuten vor Abflug eines internationalen Flugs am Flughafen sein müsse. Dies sagte die Richterin.
Das Ehepaar darf sich trotzdem über einen Teilsieg freuen: Es erhält 700 Dollar von der Airline als Teilentschädigung.