Fasten und noch mehr Verzichte - Ramadan in Corona-Zeiten
Das Wichtigste in Kürze
- Viele islamisch geprägte Länder haben spezielle Auflagen für den Fastenmonat erteilt.
- Das Fasten während des Ramadans ist eine der fünf Säulen des Islam.
- In Ländern wie dem Iran, Tunesien und Marokko gelten nächtliche Ausgangssperren.
Um eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern, haben viele islamisch geprägte Länder Auflagen für den Fastenmonat erteilt. Die meisten arabischen Staaten hatten nach der Sichtung der Neumondsichel am Montagabend den Beginn des Ramadan auf Dienstag festgelegt.
Gläubige Muslime verzichten nun bis zum 12. Mai von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex. Insgesamt leben weltweit rund 1,9 Milliarden Muslime. Das Fasten während des Ramadans ist eine der fünf Säulen des Islam.
Saudi-Arabien verbietet in diesem Jahr das traditionelle gemeinsame Fastenbrechen (Iftar) und das Frühstück vor dem Morgengrauen (Suhur) in Moscheen. In Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten dürfen Gläubige höchstens 30 Minuten lang in Moscheen beten, in Ägypten brauchen sie dabei ihren eigenen Gebetsteppich.
Wenige Ausnahmen
In Ländern wie dem Iran, Tunesien und Marokko gelten nächtliche Ausgangssperren. Angesichts eines Rekordhochs der täglichen Fallzahlen dürfen Cafés und Restaurants in der Türkei nur einen Lieferservice anbieten. Treffen in grossen Gruppen sind verboten.
Menschen in Indonesien dürfen wie bereits im vergangenen Jahr zu den Feierlichkeiten nicht in ihre Heimatstädte zurückzukehren. In dem Land leben weltweit die meisten Muslime. In Bangladesch ist es Moscheen untersagt, Essen zum Fastenbrechen anzubieten.
Doch es gibt auch Länder, die keine Auflagen erlassen haben: Pakistan etwa - obwohl die Zahl der Neuinfektionen dort massiv gestiegen ist, Krankenhäuser überlastet und Beatmungsgeräte knapp sind. Auch in Afghanistan, im Niger und in Somalia gibt es keine Beschränkungen.