Französin muss im Irak wegen IS-Mitgliedschaft lebenslang in Haft
Die irakische Justiz schickt eine französische IS-Kämpferin lebenslang hinter Gitter.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Französin muss im Irak lebenslang ins Gefängnis.
- Die 29-Jährige hatte sich dem Islamischer Staat angeschlossen.
Ein irakisches Gericht hat eine Französin wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Die 27-jährige Mélina Boughedir wurde am Sonntag in Bagdad schuldig gesprochen, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete.
Boughedir beteuerte vor Gericht ihre Unschuld. Ihr Ehemann habe damit gedroht, ihr die Kinder wegzunehmen, wenn sie ihm nicht in den Irak folge, sagte die Angeklagte. «Ich lehne die Ideologie des Islamischen Staats ab und verurteile die Taten meines Mannes.»
Todesstrafe drohte
Boughedir erschien mit ihrer jüngsten Tochter im Gerichtssaal. Ihre drei anderen Kinder wurden bereits zurück nach Frankreich gebracht. Die 27-Jährige war im Sommer 2017 in der einstigen IS-Hochburg Mossul festgenommen worden. Es wird vermutet, dass ihr Mann bei der Rückeroberung der Stadt durch die irakische Armee getötet wurde.
Die Französin war im Februar zunächst wegen illegalen Grenzübertritts zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Später wurde aber ein neuer Prozess gemäss der Anti-Terror-Gesetze angesetzt. Im neuen Verfahren vor dem Zentralen Strafgericht in Bagdad hatte ihr die Todesstrafe gedroht.
Das Gericht hatte bereits im April eine Französin der IS-Mitgliedschaft für schuldig befunden. Die 29-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Le Drian mischt sich ein
In Boughedirs Fall hatte sich auch Frankreichs Aussenminister Jean-Yves Le Drian eingeschaltet. Er bezeichnete sie am Donnerstag als «Terroristin», die im Irak für den IS gekämpft habe und daher dort zur Rechenschaft gezogen werden müsse.
Die Familie und die Anwälte der Frau setzten sich dafür ein, dass sie an Frankreich ausgeliefert wird. Ihre Verteidiger warfen Le Drian eine «inakzeptable Einflussnahme» vor.