Gotabaya Rajapaksa: Ermittlungen wegen Entführung in Sri Lanka
Das Wichtigste in Kürze
- In Sri Lanka wurden Ermittlungen zur Entführung einer Botschaftsmitarbeiterin eingeleitet.
- Die Verschleppung könnte Verbindungen in die hohe Politik Sri Lankas haben.
Die Behörden in Sri Lanka haben eine Untersuchung eingeleitet zur Verschleppung einer lokalen Mitarbeiterin der Schweizer Botschaft in Colombo. Das Aussendepartement EDA hatte zuvor eine rasche und lückenlose Aufklärung des Vorfalls und Sicherheitsgarantien für das Botschaftspersonal verlangt.
Die sri-lankische Polizei habe eine «sofortige Untersuchung» eingeleitet. Das teilte das Aussenministerium Sri Lankas am Donnerstag laut einer Meldung der französischen Nachrichtenagentur AFP mit.
Laut Medienberichten wurde die Botschaftsangestellte am Montag in einer Strasse von Colombo entführt. Sie wurde zur Herausgabe von Mobilfunkdaten von Bürgern Sri Lankas gezwungen. Die Bürger hatten kürzlich in der Schweiz Asylanträge gestellt.
Der Überfall auf die Angestellte ereignete sich demnach einen Tag nach einem angeblichen Asylantrag eines hochrangigen Mitarbeiters der sri-lankischen Polizei. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dies bisher mit dem generellen Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht kommentiert.
Der Überfall auf die Botschaftsmitarbeiterin könnte Querverbindungen in die hohe Politik Sri Lankas haben. In der vergangenen Woche konsolidierten der neue Präsident Gotabaya Rajapaksa und sein älterer Bruder Mahinda ihre Macht.
Gotabaya Rajapaksa erhält Immunität
Die Justizbehörden stellten die Korruptionsermittlungen gegen den 70-jährigen Staatschef unter Hinweis auf seine neu gewonnene Immunität ein. Gotabaya Rajapaksa vereidigte kurz darauf seinen 74-jährigen Bruder Mahinda als Regierungschef.
Der hochrangige Polizeimitarbeiter, hatte sich an Untersuchungen zum Verhalten von Angehörigen der Rajapaksa-Familie beteiligt. Spater hab er bei den Schweizer Behörden Asyl beantragt. Die Polizei Sri Lankas erliess eine Anweisung an die Grenzbehörden, Polizisten nur bei Vorlage einer Sondergenehmigung die Ausreise zu ermöglichen.