Kasachstan: Ermittlungen wegen Massenunruhen und «Terrorakten»

Keystone-SDA
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Kasachstan,

Im Zuge der schweren Ausschreitungen hat die kasachische Generalstaatsanwaltschaft Strafverfahren wegen der Organisation & Teilnahme an Massenunruhen eröffnet.

Rally over a hike in energy prices in Kazakhstan
Polizisten in Almaty, Kasachstan. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorgerichtliche Ermittlungen wegen der «Ausübung von Terrorakten» wurden eingeleitet.
  • Im schlimmsten Fall droht bei einer Verurteilung lebenslänglicher Freiheitsentzug.

Angesichts der schweren Ausschreitungen in Kasachstan hat die Generalstaatsanwaltschaft des zentralasiatischen Landes Strafverfahren wegen der Organisation und Teilnahme an Massenunruhen eröffnet. Zudem seien vorgerichtliche Ermittlungen wegen der «Ausübung von Terrorakten» eingeleitet worden, berichtete der Staatssender Khabar 24 in der Nacht zu Freitag. Bei einer Verurteilung drohen demnach im schlimmsten Fall lebenslänglicher Freiheitsentzug und ein Entzug der Staatsbürgerschaft.

Auslöser der Unruhen in der öl- und gasreichen Ex-Sowjetrepublik war Unmut über gestiegene Treibstoffpreise an den Tankstellen gewesen. Sie schlugen aber schnell in teils gewaltsame Proteste gegen die autoritäre Regierung um, der die Menschen unter anderem Machtmissbrauch und Korruption vorwerfen. Heftige Krawalle gab es vor allem in der Millionenstadt Almaty.

Kasachstan wurde über Jahrzehnte von Machthaber Nursultan Nasarbajew regiert, der sich auch nach seinem Rücktritt 2019 grossen Einfluss bewahrte. Als Reaktion auf die Proteste entliess der jetzige Präsident Kassym-Jomart Tokajew die gesamte Regierung und verhängte einen landesweiten Ausnahmezustand. Er setzte auch Militär gegen Demonstranten ein. Es gab offiziellen Angaben zufolge Tote und mehr als 1000 Verletzte. Ein von Russland geführtes Militärbündnis entsandte auf Tokajews Bitte Soldaten zur Unterstützung.

Rund um die Hauptstadt Nur-Sultan wurden Angaben des Staatsfernsehens zufolge insgesamt sechs Checkpoints errichtet. Während der Ausgangssperre von 23.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens seien Ein- und Ausreise eingeschränkt. Die Ausgangssperre geht mit dem verhängten Ausnahmezustand einher.

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