Kuwait Airways muss keine israelische Staatsangehörige befördern
Das Wichtigste in Kürze
- Die Klage eines Passagiers gegen Kuwait Airways wegen Diskriminierung wurde von einem deutschen Gericht zurückgewiesen.
- Der Israeli wurde nicht von der Fluggesellschaft befördert.
- Die Gesellschaft beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet.
Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Fluggesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug. Dabei berief sie sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht als Staat an.
Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, «einen Vertrag zu erfüllen,
wenn sie damit einen Gesetzesverstoss nach den Regeln ihres eigenen Staates
begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden», hiess es
in der Entscheidung des Frankfurter Gerichts.
Klage nach Entschädigung ebenfalls abgewiesen
Abgewiesen wurde auch die Klage nach einer nicht näher präzisierten Entschädigung. Das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.
Das deutsche Gericht fügte zudem an, dass man nicht darüber zu entscheiden habe, ob das kuwaitische Gesetz sinnvoll sei. Deshalb könne dieses nicht nach den Bestimmungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben.