Personenzug hätte Gleisabschnitt nicht befahren dürfen

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Deutschland,

In Nordrhein-Westfalen ist es am Dienstagabend zu einem schweren Zugunglück gekommen. Ein Personenzug steiss mit einem stehenden Güterwagen zusammen. Jetzt wird klar: Der Personenzug hätte den betreffenden Gleisabschnitt gar nicht befahren dürfen.

Mehrere Presonen wurden beim Crash verletzt.
Mehrere Presonen wurden beim Crash verletzt. - Twitter: Feuerwehr Meerbusch

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt neue Erkenntnisse nach dem schweren Zugunglück in Nordrhein-Westfalen.
  • Der am Unfall beteiligte Personenzug hätten den betroffenen Streckenabschnitt gar nicht befahren dürfen.

Der nahe Neuss verunglückte Personenzug hätte den betreffenden Gleisabschnitt nicht befahren dürfen. Das sagte ein Sprecher der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchungen in Bonn am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Warum der Zug, der bei Meerbusch auf einen Güterzug auffuhr, dennoch auf der Strecke unterwegs war, müsse nun geklärt werden. Dies sei keine Schuldzuweisung an den Lokführer: Es müsse noch geklärt werden, ob etwa die Signale falsch geschaltet gewesen oder vom Lokführer übersehen worden seien. Bei dem Unfall waren Dutzende Menschen verletzt worden.

Die Fahrtenschreiber beider Züge seien sichergestellt und ausgelesen worden, sagte Sprecher Gerd Münnich. Auch in den Stellwerken wurden demnach Informationen gesichert. Der Bahnfunkverkehr sei ebenfalls aufgezeichnet worden.

Danach ergebe sich das Bild, dass der Güterzug ordnungsgemäss gehalten und auf das Signal zur Einfahrt in den Bahnhof Meerbusch-Osterath gewartet habe. Damit sei die Strecke für den nachfolgenden Verkehr eigentlich gesperrt gewesen. «Der Personenzug hätte in den Abschnitt nicht reinfahren dürfen», sagte Münnich. Die Bundesstelle stufte die Kollision als schweren Unfall ein, bei der eine Schadenshöhe von zwei Millionen Euro überschritten sein dürfte.

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