Präsidialamt stimmte Verhaftung von Journalisten zu

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Myanmar,

Myanmars Präsident Htin Kyaw zufolge ist die Verhaftung zweier Reuters-Journalisten vom Präsidialamt genehmigt worden.

Die Regierung Myanmars wird von Fridensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi geführt.
Die Regierung Myanmars wird von Fridensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi geführt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verhaftung von zwei Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters am vergangenen Dienstag in Myanmar war vom Präsidialamt genehmigt worden.
  • Ihnen wird vorgeworfen, von Polizisten vertrauliche Unterlagen zur Lage im Bundesstaat Rakhine entgegengenommen zu haben.
  • Den beiden drohen wegen Handlungen, die «der Sicherheit oder den Interessen des Landes abträglich» sind, bis zu 14 Jahre Haft.

Die Verhaftung von zwei Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters am vergangenen Dienstag in Myanmar (Nau berichtete) war vom Präsidialamt genehmigt worden. Präsident Htin Kyaw habe den Schritt gebilligt, doch er wisse nicht, wer die entsprechenden Dokumente unterzeichnet habe, sagte ein Regierungssprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Den zwei einheimischen Reuters-Mitarbeitern wird vorgeworfen, von Polizisten vertrauliche Unterlagen zur Lage im Bundesstaat Rakhine entgegengenommen zu haben, dem Hauptsiedlungsgebiet der Minderheit der Rohingya. Nach einem noch aus der britischen Kolonialzeit stammenden Gesetz über Staatsgeheimnisse von 1923 drohen ihnen wegen Handlungen, die «der Sicherheit oder den Interessen des Landes abträglich» sind, bis zu 14 Jahre Haft.

Kein Kontakt

Wo die Männer nach ihrer Festnahme hingebracht wurden, ist Reuters zufolge unbekannt. Bislang sei ihnen kein Kontakt zu Anwälten, Familienangehörigen oder der Nachrichtenagentur gestattet worden.

Wegen seines gewaltsamen Vorgehens gegen die muslimischen Rohingya in Rakhine ist Myanmar unter internationalen Druck geraten. 655'000 Rohingya flohen nach Bangladesch; Menschenrechtsorganisationen berichteten von Vergewaltigungen, Tötungen und Brandstiftungen.

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