Russland warnt Google vor Wahleinmischung am Sonntag
Alexej Nawalny kritisiert öffentlich Russlands Regierung. Sie sieht in ihm und in Google eine Gefahr für die regionalen Wahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Google und YouTube sind Russland ein Dorn im Auge.
- Das Land macht sie für Verbreitung verbotener Aussagen verantwortlich.
Russland hat den US-Internetriesen Google eindrücklich vor einer Einmischung in regionale Wahlen am kommenden Sonntag gewarnt. Das Verbreiten von Videos mit Aufrufen des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny zu Massenprotesten an diesem Tag könne strafrechtliche Folgen haben, hiess es am Dienstag bei einem Treffen im Oberhaus des russischen Parlaments in Moskau.
Kritik ist gleich illegal
An dem Treffen nahmen Vertreter der Zentralen Wahlkommission, der Generalstaatsanwaltschaft und der Internet-Aufsichtsbehörde Roskomnadsor teil. Deren stellvertretender Vorsitzender Wadim Subbotin beschuldigte «ausländische Internetplattformen», russische Gesetze zu missachten und als «Sprachrohr zur Verbreitung illegaler Informationen» zu dienen.
Die Google-Tochter YouTube sei ein «Glied in der Kette für Propaganda und antisoziales Verhalten während russischer Wahlen». Mehr als 40 YouTube-Kanäle rufen nach seinen Worten «ständig zur Verletzung russischer Gesetze auf».
Nawalny, der Feind Russlands
Die Zentrale Wahlkommission schickte nach Angaben von deren Mitglied Alexander Kljukin ein Schreiben an Larry Page, den Vorstandschef des Google-Dachkonzerns Alphabet. Darin heisse es, dass Nawalny bei YouTube zu massiven Verstössen gegen das Wahlgesetz am kommenden Sonntag aufrufe.
Nawalny verbüsst derzeit eine 30-tägige Haftstrafe, weil er wiederholt zu einer nicht genehmigten Demonstration gegen die Regierung am 28. Januar aufgerufen hatte. Erst Mitte Juni war Nawalny nach 30 Tagen Haft aus dem Gefängnis freigekommen. Für den kommenden Sonntag rief Nawalny zu Protestkundgebungen in mehreren russischen Städten gegen die unpopulären Rentenmassnahmen der Regierung auf. Das strenge russische Versammlungsrecht untersagt Kundgebungen ohne Zustimmung der Stadtbehörden.