Samsung-Erbe Lee wird wegen umstrittener Firmenfusion vernommen
Die südkoreanische Staatsanwaltschaft hat Medienberichten zufolge den Erben des Samsung-Imperiums, Lee Jae Yong, zu einer Vernehmung eingeladen.
Das Wichtigste in Kürze
- Samsung-Erbe Lee Jae Yong wird von einem Gericht in Südkorea befragt.
- Es geht um eine umstrittene Fusion zweier Konzerntöchter vor fünf Jahren.
Die Staatsanwaltschaft in Südkorea hat Medienberichten zufolge den Erben des Samsung-Imperiums, Lee Jae Yong, in Verbindung mit der umstrittenen Fusion zweier Konzerntöchter vor fünf Jahren zu einer Vernehmung geladen. Auch sollte Lee zu Vorwürfen der Bilanzfälschung beim grössten südkoreanischen Mischkonzern befragt werden. Lee sei am Dienstagmorgen (Ortszeit) vor dem Büro der Seouler Bezirksstaatsanwaltschaft zur Befragung erschienen, berichtete die nationale Nachrichtenagentur Yonhap. Einzelheiten wurden zunächst nicht bekannt.
Der 51-jährige Vizevorsitzende des Smartphone- und Speicherchip-Marktführers Samsung Electronics muss sich bereits in einem neu aufgelegten Prozess wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht verantworten.
Fusion eine Stärkung der Samsung-Gründerfamilie
Die Ermittler verdächtigen das Management von Samsung, illegale Mittel angewandt zu haben, um den Zusammenschluss des Bauunternehmens Samsung C&T mit der Konzerntochter Cheil Industries im Jahr 2015 zu ermöglichen. Kritiker sahen in der Fusion eine Stärkung der Samsung-Gründerfamilie. Lee Jae Yong ist der Sohn des erkrankten und seit Jahren bettlägerigen Ex-Konzernvorsitzenden Lee Kun Hee.
Samsung soll den Wert von Cheil Industries vor der Fusion systematisch aufgebläht haben. Davon soll wiederum Lee Jae Yong als grösster Anteilseigner an Cheil profitiert haben.
Zudem wird wegen Bilanzfälschung durch das Biotechnik-Unternehmen Samsung Biologics ermittelt. Nach einer Untersuchung der Finanzdienstekommission hatte Biologics 2015 den Wert seines Anteils an der Biopharma-Tochter Samsung Bioepis geschönt. Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass die Verstösse ebenfalls im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung beim Konzern stehen.