Strassburg weist Beschwerde von Islands Ex-Präsident zurück
Das Wichtigste in Kürze
- Strasburg hat eine Beschwerde vom isländischen Ex-Regierungschef Geir Haarde zurückgewiesen.
- Haarde hat sich darüber beschwert, dass er kein faires Gerichtsverfahren bekommen hat.
Der frühere isländische Regierungschef Geir Haarde hat nach der verheerenden Bankenpleite 2008 in seiner Heimat kein unfaires Gerichtsverfahren bekommen. Das urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Das Strassburger Gericht wies damit einstimmig eine Beschwerde des früheren Toppolitikers ab, wonach er kein faires Verfahren erhalten habe. Den Einwand, wonach es keine klare gesetzliche Basis für die Verurteilung gab, liessen die Richter mehrheitlich nicht gelten.
Haarde war nach früheren Angaben 2012 von einem Sondergericht in Island wegen Mitverantwortung bei der Bankenpleite verurteilt worden, hatte aber keine Gefängnisstrafe erhalten. Der Bankencrash hatte Tausende Sparer getroffen. Haarde war 2009 zurückgetreten. Der 66-Jährige ist derzeit Botschafter seines Landes in den USA.
Das Urteil wird rechtskräftig, falls nicht beteiligte Parteien innerhalb von drei Monaten die Verweisung an die Grosse Kammer des Gerichts beantragen.