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UN-Experten kritisieren Iran für Hinrichtung von jugendlichem Täter

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Genève,

UN-Menschenrechtsexperten zeigen sich bestürzt über die Hinrichtungen eines jungen Mannes im Iran, der als 17-Jähriger einen Mord begangen haben soll.

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Amnesty International kritisiert Hinrichtungen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Iran wurde ein Mann hingerichtet, der als 17-Jähriger einen Mord begangen haben soll.
  • Menschenrechtsexperten kritisieren dieses Urteil scharf.

Zwei UN-Menschenrechtsexperten haben sich bestürzt über die Hinrichtungen eines jungen Mannes im Iran gezeigt, der als 17-Jähriger einen Mord begangen haben soll.

Sie seien zudem besorgt, dass schon am Mittwoch weitere Exekutionen folgen könnten, hiess es in einer Mitteilung des UN-Menschenrechtsbüros in Genf.

Am Dienstagmorgen sei Schajan Saeidpur gehängt worden. Dem jungen Mann wurde ein Mord im August 2015 vorgeworfen, zum Tode verurteilt wurde er der Mitteilung zufolge im Oktober 2018. Zum Tatzeitpunkt war er demnach erst 17 Jahre alt.

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Fahnen vor dem Palais des Nations, dem Hauptquartier der Vereinten Nationen in Genf. - Keystone

«Wir sind schockiert darüber, dass die iranischen Behörden sich erneut den internationalen Pflichten widersetzt haben, indem sie einen Straftäter im Kindesalter exekutiert haben», sagten die Experten der Mitteilung zufolge.

«Wir haben die iranische Regierung und die Justiz wiederholt daran erinnert, dass das internationale Menschenrechtsgesetz klar sagt: die Durchführung einer Todesstrafe gegen Straftäter im Kindesalter ist strikt verboten, die Anwendung ist eine ungeheuerliche Verletzung des Rechtes auf Leben.»

Auch Amnesty International kritisiert

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte die Hinrichtung im Iran scharf. Sie sei ein weiterer Beweis dafür, dass die Behörden das Recht auf Leben missachteten, hiess es in einer Mitteilung.

Das UN-Menschenrechtsbüro kritisierte zudem, dass die iranischen Behörden die Familie Saeidpurs gedrängt hätten, sich für die Vollstreckung der Todesstrafe auszusprechen - wohl auch, weil der junge Mann während Corona-Protesten Ende März aus dem Gefängnis ausgebrochen sei.

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