UN-Gericht: Aserbaidschan muss Rückkehr nach Berg-Karabach erlauben
Armenien forderte nach der Berg-Karabach-Übernahme durch Aserbaidschan Massnahmen. Eine vom UN-Gericht nimmt Aserbaidschan in die Verantwortung.
Aserbaidschan muss nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofes ermöglichen, dass geflüchtete Menschen aus Berg-Karabach in ihre Heimat zurückkehren können. Das Land müsse die Bewegungsfreiheit der Menschen garantieren, urteilte das höchste Gericht der Vereinten Nationen am Freitag in Den Haag.
Es entsprach damit einer Klage Armeniens. Urteile des Gerichts sind bindend. Die Richter urteilten, dass aus der Enklave geflüchtete Menschen unbehelligt in ihre Heimat zurückkehren müssten, wenn sie das wünschten.
Auch Verlassen muss möglich bleiben
Andersherum muss Aserbaidschan nach dem Urteil dafür sorgen, dass auch ethnische Armenier Berg-Karabach aus freiem Willen verlassen könnten. Die UN-Richter verpflichteten Aserbaidschan auch, innerhalb der nächsten acht Wochen einen Bericht vorzulegen mit Massnahmen, die das Land zum Schutz der Menschen ergriffen habe.
Armenien hatte sofortige Massnahmen verlangt, nachdem die Armee von Aserbaidschan am 19. September die Kapitulation armenischer Streitkräfte in der Region erzwungen hatte. Rund 100'000 Menschen waren danach aus der Region geflohen. Armenien spricht von Zwangsumsiedelungen und einer ethnischen Säuberung.
Es war das dritte Mal, dass sich Armenien in dem langanhaltenden Konflikt an die höchsten Richter der UN gewandt hatte.