Gericht

Patientin tot – Gericht schliesst Praxis von Aargauer Hausarzt

Mia Fasser
Mia Fasser

Baden,

Ein Aargauer Hausarzt verliert wegen dem Tod einer Patientin endgültig seine Bewilligung – nach 46 Jahren muss er seine Praxis schliessen.

Arzt Urteil
Das Bundesgericht entzieht einem Aargauer Hausarzt die Berufsbewilligung. (Symbolbild) - dpa/afp

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Patientin stirbt an einer Medikamentenvergiftung.
  • Der verantwortliche Arzt verliert nach einem Bundesgerichts-Urteil seine Bewilligung.
  • Nach 46 Jahren muss der Hausarzt seine Praxis in Spreitenbach AG schliessen.

In einem Zeitraum von nur sieben Wochen haben das Aargauer Verwaltungsgericht und das Bundesgericht den Entscheid getroffen: Einem Hausarzt aus dem Kanton Aargau wird aufgrund des Todesfalls einer Patientin die Berufsausübungsbewilligung definitiv entzogen.

Der Kanton hatte dem heute 80-Jährigen im November 2023 die Bewilligung entzogen. Dieser reichte Beschwerde ein, doch nun verliert er den Rechtsstreit vor Bundesgericht.

Dieses hat seine Beschwerde nicht einmal zur Kenntnis genommen und sein Urteil kürzlich veröffentlicht.

Christian Prochaska, Leiter der Sektion Bewilligungen und Aufsicht in der kantonalen Abteilung Gesundheit, erklärt gegenüber der «Aargauer Zeitung»: «Das Berufsausübungsverbot ist mit der Zustellung des Nichteintretensentscheids des Bundesgerichts rechtskräftig geworden.»

Er fügte hinzu: «Der Arzt muss daher seine Praxis umgehend schliessen. Er darf keine neuen Patienten mehr aufnehmen.»

Patientin an Medikamentenvergiftung gestorben

Die Ursache für den Entzug der Berufsausübungsbewilligung liegt fünf Jahre zurück. Damals starb eine Patientin des Arztes an einer Medikamentenvergiftung.

Der Arzt hatte der Frau über einen Zeitraum von zehn Jahren regelmässig Medikamente gegen Schlafstörungen und Schmerzen verschrieben.

Persönlich untersucht hat er sie nicht – Grundlage für die Rezepte waren Telefongespräche. Zudem verschriebt ihr der Arzt das Doppelte der empfohlenen Maximaldosis eines Medikaments.

Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Arzt im Oktober 2022 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Ihm wurde vorgeworfen, missbräuchliche Verschreibungspraktiken angewandt und seine ärztlichen Sorgfaltspflichten verletzt zu haben.

Patienten müssen ihre Akten abholen

Der Verurteilte hat seine Berufsbewilligung vor 46 Jahren erhalten. Nun muss er seine Tätigkeit als selbstständig praktizierender Arzt aufgeben.

Der Arzt muss seine Patientinnen und Patienten über die Schliessung der Praxis informieren. Zusätzlich muss er ihnen die Möglichkeit geben, ihre Patientenakten abzuholen.

Prochaska sagt: «Der Arzt darf seine Praxis ausschliesslich für die Rückgabe der Patientenakten sowie für die Auflösung seiner Praxis geöffnet halten.»

Trotz des Entzugs der Berufsausübungsbewilligung darf der Arzt weiterhin in einem Angestelltenverhältnis arbeiten. Dabei darf er eine bewilligungsfreie Tätigkeit in einer stationären Einrichtung bis und mit Stufe Oberarzt ausführen.

In den letzten fünf Jahren hat die kantonale Sektion Bewilligungen und Aufsicht zehn Berufsausübungsbewilligungen entzogen.

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