«Planted Chicken» ist laut Zürcher Gericht nicht irreführend
Die Zürcher Firma Planted darf ihre Produkte weiterhin mit Tierbezeichnungen anschreiben. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Planted darf weiterhin «planted.chicken» aus Erbsen verkaufen.
- Das kantonale Labor wollte dies der Firma untersagen.
«Planted Chicken» oder auf Deutsch übersetzt «eingepflanztes Huhn», klingt schon etwas verwirrend?
Das kantonale Labor des Kantons Zürich beanstandete im Jahr 2021 verschiedene Produkte der Firma Planted, die in Kemptthal ihren Sitz hat.
Sie kritisierte insbesondere, dass Planted Tierartenbezeichnungen für die veganen Produkte verwendet, wie «planted.chicken» oder «planted.chicken güggeli».
Das Labor entschied damals, dass Planted diese Bezeichnungen nicht mehr verwenden dürfe, weil sie irreführend seien.
Das Unternehmen rekurrierte daraufhin bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und schliesslich beim Verwaltungsgericht – mit Erfolg, wie aus dem Entscheid hervorgeht, der am Montag publiziert wurde.
Durch die Angabe einer Tierbezeichnung auf den Produkten könne den Konsumentinnen und Konsumenten der Verwendungszweck des Lebensmittels erläutert werden. Dieser werde erst durch Hinweise «wie Poulet» oder «wie Schwein» klar.
Die Sachbezeichnung «pflanzliches Lebensmittel aus Erbsenprotein» sei hingegen nicht geeignet, dem Publikum aufzuzeigen, dass dieses Lebensmittel wie Fleisch verwendet werden könne. Es liege somit keine Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten vor.
Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Kanton Zürich kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen.