Gratis-Glasfaser in Haushalten birgt einen Haken!
Die Swisscom verspricht in den Haushalten ein kostenloses Glasfaser-Upgrade. Was aber, wenn umgebaut werden muss und dabei Kosten entstehen?
Das Wichtigste in Kürze
- Swisscom verspricht ihren Kunden ein kostenloses Glasfaser-Upgrade.
- In Einzelfällen entstehen Mehrkosten.
- Hauseigentümer- und Mieterverband widersprechen sich in dieser Angelegenheit.
Nau.ch-Leser Fredy K.* aus Bern freut sich auf ein schnelleres Internet: «Die Swisscom teilte mir mit, dass sie Kupferfaser in sämtlichen Haushalten durch Glasfaserkabel ersetzen würde.» In mehreren Anrufen und Mails versprechen sie, dass die Installation vollkommen gratis sei.
Die Ernüchterung folgt. In der Praxis sehe das bei ihm nun leider anders aus, erzählt Fredy K. Der Swiscom-Elekriker teilt ihm nämlich vor Ort mit, dass in seiner Wohnung zusätzlich Leitungen verlegt werden müssen. Das kostet.
Zwar bezahle Energie Wasser Bern (EWB) pauschal 500 Franken an den Umbau. Die ganze Übung würde aber ganz sicher mehr kosten, laut Schätzung des Swisscom-Mannes «zwischen 300 und 500 Franken».
Diese Differenz ginge dann laut dem Swisscom-Elektriker zulasten des Mieters.
Für Fredy K. ist klar: «Das zahlt doch kein Mieter freiwillig, wenn die Verwaltung nicht will.» Alleine in seinem Wohnblock kenne er weitere solche Fälle.
Hauseigentümerverband bestätigt Mehrkosten
Wer aber muss jetzt für die Umbaukosten wirklich aufkommen? Der Hauseigentümerverband HEV bestätigt indirekt, was der Elektriker sagt: «Der Mieter hat nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Erschliessung mit Glasfaser.»
Denn: «In unseren Musterverträgen mit der Swisscom ist vorgesehen (...), dass die Mehrkosten von Swisscom dem Immobilieneigentümer (Vermieter) offeriert werden müssen.»
Es sei dann alleinige Entscheidung des Vermieters und nicht des Mieters, ob er die Erschliessung trotz der Mehrkosten realisieren will.
Mieterverband widerspricht
Der Mieterverband sieht das anders, wie Experte Fabian Gloor auf Nau.ch-Anfrage erklärt: «Besteht in der Liegenschaft bereits ein Hausanschluss, ist die Vermieterschaft gegenüber dem Netzbetreiber in der Regel vertraglich verpflichtet, die einzelnen Wohnungen auf Wunsch der Mieter verkabeln zu lassen.»
Tue sie das nicht, können sich Mieterinnen und Mieter an den Netzbetreiber wenden. «Dieser wird die Vermieterschaft dann zur Erfüllung ihrer Pflicht auffordern. Auch dann fallen normalerweise keine Kosten an.»
Solange der Eigentümer keine aufwändigen Sonderwünsche anbringe, würden die Netzbetreiber die Installation übernehmen.
Zurück zu Fredy K. Der winkt nämlich bereits ab: «Mein Vermieter, der in Deutschland wohnt, hat mir signalisiert, dass er die Kosten nicht übernehmen will. Und ich möchte das Verhältnis nicht wegen eines Kabels riskieren.» Zudem könne er mit der alten Leitung noch viele Jahre problemlos weitersurfen.
Es wird deutlich, dass die Umstellung von Kupfer- auf Glasfaserkabel in der Schweiz zu Kontroversen führt, was die Kostentragung angeht.
Während die Swisscom die Gratis-Installation bewirbt, können wie im oben erwähnten Beispiel unerwartete Zusatzkosten entstehen.
Deren Übernahme zwischen Mietern, Vermietern und dem Netzbetreiber scheinen jedenfalls noch nicht gelöst.
*Name der Redaktion bekannt.