Technik: Kein Schadenersatz für Facebook-Nutzerin nach Diebstahl

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USA,

Diebe erbeuteten vor Jahren Daten von Hunderten Millionen Facebook-Nutzern. Viele Betroffene in Deutschland klagen. Doch ein erstes Urteil macht wenig Hoffnung.

Unbekannte hatten bei Facebook eine Funktion zur Freunde-Suche ausgenutzt und so Daten von etwa 500 Millionen Nutzern abgegriffen.
Unbekannte hatten bei Facebook eine Funktion zur Freunde-Suche ausgenutzt und so Daten von etwa 500 Millionen Nutzern abgegriffen. - Daniel Reinhardt/dpa

Im Fall von massenhaft abgegriffenen Nutzerdaten bei Facebook hat das Oberlandesgericht Hamm eine erste Leitentscheidung getroffen. Die Richter bescheinigten Facebook einen Verstoss gegen Datenschutz-Vorschriften, für den der Mutterkonzern Meta haften müsse – trotzdem ging die klagende Nutzerin leer aus. Sie habe ihren erlittenen Schaden nicht darlegen können, teilte das Gericht mit.

In ganz Deutschland gibt es viele fast gleichlautende Klagen. Erstmals beschäftigte sich nun ein Oberlandesgericht in der vermutlich letzten Instanz mit dem Thema.

Etwa 500 Millionen Daten abgegriffen

Unbekannte hatten in dem sozialen Netzwerk vor Jahren eine Funktion zur Freunde-Suche ausgenutzt und so Daten von etwa 500 Millionen Nutzern abgegriffen – darunter Namen und Telefonnummern. Die bei Facebook gespeicherten Telefonnummern waren zwar eigentlich nicht offen sichtbar, konnten aber über automatisierte Anfragen – sogenanntes Scraping – in grossem Stil abgegriffen werden. Facebook schaltete die Funktion daraufhin ab.

«Gefühle eines Kontrollverlusts, eines Beobachtetwerdens»

Betroffene des Datendiebstahls klagen nun vor Gerichten in ganz Deutschland massenhaft gegen Meta – mit fast gleichlautenden Klagen und der Forderung nach 1000 Euro Schadenersatz. Begründet werde das pauschal damit, man habe «Gefühle eines Kontrollverlusts, eines Beobachtetwerdens und einer Hilflosigkeit», teilte das Gericht mit.

Meta
Meta hat gegen Datenschutzgesetze verstossen. - Keystone

Das war den Richtern in Hamm zu wenig. Um einen «immateriellen Schaden» glaubhaft zu machen, müsse eine «persönliche bzw. psychologische Beeinträchtigung eingetreten sein». In der Entscheidung, die das Gericht als «Leitentscheidung» bezeichnet, wiesen sie die Klage der Nutzerin ab.

Gericht: Facebook hat gegen Datenschutz-Vorschriften verstossen

Dabei waren die Richter davon überzeugt, dass Facebook tatsächlich gegen Datenschutz-Vorschriften verstiess. Unter anderem hätte das Netzwerk die Telefonnummern der Nutzer gar nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung für die Suchfunktion einsetzen dürfen. Insgesamt habe Facebook damals ein unzulässiges und intransparentes Verfahren genutzt, um von Nutzern die Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten einzuholen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings hat das Gericht keine Revision zugelassen. Dagegen könnten die Anwälte der klagenden Nutzerin Beschwerde einlegen – wegen des niedrigen Streitwerts gäbe es dafür aber hohe Hürden, sagte ein Gerichtssprecher.

Kommentare

User #2087 (nicht angemeldet)

facebook gehört verboten. Die Datensammeltwut dieses Konzerns ist unglaublich. Selbst wer nicht Mitglied ist, wird über die Apps von Bekannten usw getrackt. Da Whatsapp und Insta auch zu Meta gehören, hat FB Zugriff auf sämtliche Kontakte die in einem Telefonbuch sind. Zusätzlich mit Websitetrackern und etc wird somit praktisch jeder Mensch der mal online war von FB getrackt. Das gehört verboten und der Konzern sollte man zerschlagen, enteignen und das Geld den Nutzern als Schadenersatz ausbezahlen.

User #2087 (nicht angemeldet)

das ganze fing mal vor vielen Jahren an. Da war Facebook noch nicht eine solche Datenkrake. Auch wenn man mal die Telefonnummer hinterlegt hat und diese wieder gelöscht hat, hat FB diese Information nach wie vor. Und diese Daten sind dann auch nicht vor Diebstahl geschützt. Vielleicht mal etwas weiter als nur zum Nasenspitz denken....

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