Tiktok verliert im Streit um Lizenzen
Ein Gerichtsurteil trifft Tiktok hart: Die Plattform darf urheberrechtlich geschützte Werke nicht unentgeltlich nutzen.
Urheberrecht ist ein heikles Thema für Onlineplattformen. Ein recht neues Gesetz soll es den Anbietern eigentlich etwas leichter machen. Es taugt aber nicht als Ausrede, urteilte nun ein Gericht.
«Hinhaltetaktik» nicht zulässig
Die Videoplattform Tiktok darf urheberrechtlich geschützte Werke nicht unter Verweis auf laufende Gespräche unentgeltlich nutzen, wenn sie die Lizenzverhandlungen mit den Rechteinhabern nur zum Schein führt. Diensteanbieter sind nämlich verpflichtet, «bestmögliche Anstrengungen» zu unternehmen, um die vertraglichen Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe der geschützten Werke zu erwerben. Eine «Hinhaltetaktik» sei daher nicht zulässig, urteilte das Landgericht München I am Freitag.
Im konkreten Fall hatte die klagende Firma die Plattform Tiktok auf diverse unberechtigte Veröffentlichungen mehrerer Filme aufmerksam gemacht und der Social-Media-Plattform angeboten, diese kostenpflichtig zu lizenzieren. Zwar nahm Tiktok die betreffenden Werke daraufhin von der Plattform, auf der die Nutzer vorrangig Videoclips erstellen und miteinander teilen.
Zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilt
Tiktok gab aber keine Unterlassungserklärung ab. Auch kam es nicht zu einem Vertragsabschluss, weshalb die Firma Tiktok letztlich unter anderem auf Unterlassung verklagte. Dagegen wehrte sich die Video-App mit dem Argument, dass die Urheberrechtsreform von 2021 verhindern solle, dass Onlineanbieter während laufender Lizenzverhandlungen von der Gegenpartei verklagt würden.
Das Landgericht erteilte dem aber nun eine Abfuhr: «Das konkrete Verhalten der Beklagten liess nicht das Ziel erkennen, alsbald zu einem beiderseits interessengerechten Ergebnis zu gelangen», erläuterte die Kammer. Die Verhandlungen seien einseitig gewesen, Tiktok habe keine Preisvorstellungen genannt oder Gegenangebote abgegeben. Deshalb verurteilten die Richterinnen Tiktok zu Unterlassung sowie Auskunft und verpflichtete das Unternehmen zum Schadenersatz.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Dessen Höhe kann aber erst in einem zweiten Schritt festgestellt werden. Dies, nachdem Tiktok Auskunft erteilt hat, wie genau die Filmausschnitte genutzt wurden. Das Urteil ist zudem noch nicht rechtskräftig.
Auch der weltgrösste Musikkonzern Universal Music hat vor Kurzem damit begonnen, Songs seiner Künstler aus der Video-App zu entfernen. Dies, nachdem er Verhandlungen über eine Verlängerung der bisherigen Vereinbarung für gescheitert erklärt hatte. Tiktok erlaubt es Nutzern, Videodateien hochzuladen und zu teilen, die sie zum Beispiel mit Songs unterlegen.