Was Honor und Huawei Kunden machen können

Sui Xin Yao
Sui Xin Yao, DPA

Deutschland,

Die chinesischen Tech-Unternehmen Honor und Huawei haben es aufgrund des Handelskriegs nicht leicht. Welche Folgen hat das nun für die Konsumenten?

Huawei und Honor
Ein Mann (l) benutzt zwei Smartphones gleichzeitig vor einem Huawei Store. Nachdem US-Präsident Trump Huawei auf eine schwarze Liste gesetzt hat, wird der chinesische Konzern von wichtiger Technologie abgeschnitten. Und auch Nutzer von Huawei und Honor Produkten im Westen könnten das zu spüren bekommen. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Lizenzentzug von Google sorgen sich Huawei-Kunden.
  • Welche Rechte stehen ihnen zu?

Am Dienstag hat die US-Regierung weitere Sanktionsmassnahmen gegen den chinesischen Konzern Huawei getroffen. So hat Google Huawei die Android-Lizenz entzogen.

Schon in der vergangenen Woche haben die USA das Unternehmen auf eine schwarze Liste gesetzt, deren Geschäftsbeziehungen strengen Kontrollen unterliegen.

Zwar hat US-Präsident Donald Trump die Massnahme für 90 Tage gelockert. Sprich, Google darf Huawei und Honor Kunden mit Updates und Apps versorgen. Doch was passiert nach den drei Monaten?

Was bedeutet das für die Kunden von Huawei und Honor?

Viele Nutzer machen sich Sorgen und sind verunsichert. Einige von ihnen ziehen es in Erwägung, ihr Gerät zurückzugeben. Welche Rechte und Ansprüche sie haben, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens in «Focus» heute Donnerstag.

Wer sein Huawei oder Honor Smartphone online erst in den vergangenen zwei Wochen gekauft hat, hat die besten Chancen. «Diese Kunden können von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und vom Kaufvertrag ganz einfach zurücktreten», sagt Kempgens. Er empfiehlt es, Gebrauch davon zu machen, «da der Wertverlust der Geräte wohl zu hoch sein dürfte.»

Die rechtliche Lage soll allerdings schon schwieriger sein, wenn das Produkt im stationären Handel erworben wurde. Ebenso wird es schwierig, wenn der Kauf schon mehrere Monate zurückliegt. Wenn in den AGBs das Widerrufsrecht aufgeführt wurde, hat man Glück. Aber das sei eine Seltenheit.

Wegfall der Geschäftsgrundlage als «Notlösung»

Eine Möglichkeit gäbe es aber noch für die Betroffenen. Laut Paragraf 313 BGB haben Kunden das Recht, vom Vertrag zurück zu treten. Grund dafür ist der Wegfall der Geschäftsgrundlage. Damit sind die Umstände gemeint, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, die sich schwerwiegend verändert haben.

Und wenn das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann, sind die Voraussetzungen zur Anwendung des Rechts gegeben. Im Huawei-Fall kommt dies durchaus in Betracht, so der Anwalt. Ein Rücktritt vom Vertrag sei aber maximal bis drei Jahre nach Kaufdatum möglich.

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