Ein tragischer Vorfall erschüttert Leipzig (D). Eine 13-Jährige steht unter Verdacht, ihre siebenjährige Schwester tödlich verletzt zu haben.
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Ermittler am Tatort in Leipzig: Ein siebenjähriges Mädchen erlag seinen Stichverletzungen, verdächtig ist die 13 jährige Schwester. - Keystone

Am Freitagabend wurde die Polizei zu einem Mehrfamilienhaus im Leipziger Stadtteil Kleinzschocher gerufen. Dort fanden die Einsatzkräfte ein schwer verletztes siebenjähriges Mädchen vor, wie unter anderem der MDR berichtet.

13 jährige Schwester
Die mutmassliche Tat ereignete sich im ostdeutschen Leipzig. - Open Street Map

Das Kind wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht, trotz medizinischer Bemühungen erlag es dort seinen schweren Verletzungen. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei und Staatsanwaltschaft soll die 13-jährige Schwester für die Verletzungen verantwortlich sein.

Nähere Angaben zu den tödlichen Verletzungen machte die Polizeisprecherin nicht. Auch die Hintergründe des Vorfalls sind noch unklar und Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Ermittlungen laufen

Die 13-Jährige wird laut «rnd» derzeit in einer Fachklinik psychologisch betreut. Die Eltern waren zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht zu Hause, wurden aber noch am Abend informiert.

13 jährige Schwester
Polizei vor dem Mehrfamilienhaus, in dem die Siebenjährige tödlich verletzt wurde. - Keystone

Die Polizei hat die mögliche Tatwaffe sichergestellt, daran wurden Spuren entdeckt, wie eine Polizeisprecherin mitteilte. Um welche Art von Stichwaffe es sich handelt, wurde nicht bekannt gegeben.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen zum genauen Hergang aufgenommen. Eine Obduktion wurde angeordnet, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen.

Mutmassliche Täterin nicht strafmündig

In Deutschland liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren können nicht strafrechtlich belangt werden. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren werden nach dem Jugendstrafrecht beurteilt.

Denkst du, dass auch Kinder bei schweren Straftaten zu Haft verurteilt werden können sollten?

In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit bereits mit 10 Jahren. Für Kinder zwischen 10 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht, ab 18 Jahren kommt das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung.

Beide Länder haben spezielle Gesetze für jugendliche Straftäter, die auf Erziehung und Resozialisierung abzielen. Freiheitsstrafen sind nur als letztes Mittel vorgesehen.

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