Ein Franzose wurde wegen Doppelmordes und dreifacher versuchter Tötung zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt.
Gefängnis
Ein 25-jähriger Franzose muss für 30 Jahre ins Gefängnis, weil er des Doppelmordes und dreifachen versuchten Totschlags schuldig gesprochen wurde. (Symbolbild) - Pixabay

Ein 25-jähriger Franzose ist am Mittwoch in Besançon (F) zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht befand ihn des Doppelmords und der dreifachen versuchten Tötung bei einem schiefgelaufenen Drogenhandel 2020 in der Schweiz für schuldig. Seine Dealer hatten Cannabis mit Seife ersetzt.

Das Schwurgericht des Departements Doubs verhängte keine zusätzliche Sicherheitshaft nach Verbüssen der Strafe, wie die französische Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Als die Gerichtsvorsitzende den Angeklagten zum Schlusswort aufforderte, entschuldigte sich dieser stammeln bei den Familien der Opfer.

Das Gericht folgte mit der Freiheitsstrafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Vergeblich war deren Forderung einer 15-jährigen Sicherheitsverwahrung nach Strafverbüssung.

Gezielte Schüsse auf lebenswichtige Organe

Zur Tat kam es am 29. Februar 2020 in einer Wohnung in Grandson VD. Die Opfer waren zwei 20-jährige Schweizer, bei denen der Franzose zusammen mit anderen mehrere Kilo Cannabis bestellt hatte. Diese hatten die Droge allerdings mit Seife vertauscht. Als die Kunden das bemerkten, griff der heute 25-Jährige zur Waffe, schoss und flüchtete.

Jeder Schuss sei gezielt auf ein lebenswichtiges Organ erfolgt. Der Angeklagte hätte alle Opfer am Kopf oder an der Schläfe getroffen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Tötungsabsicht sei damit erwiesen.

Verteidigung: Körperverletzung mit Todesfolge

Die Verteidigung plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge ohne Tötungsabsicht. Es habe sich um Schüsse in Panik gehandelt. Der Angeklagte habe sich an dem Tag umgeben von sechs Unbekannten in einer engen Wohnung vorgefunden, obwohl die Transaktion auf einem Parkplatz stattfinden sollte.

Das psychologische Gutachten hielt allerdings fest, der Angeklagte sei kein emotionaler Mensch. Er habe nur das Ziel gehabt, Geld zu beschaffen, um Schulden zu begleichen.

Da Frankreich eigene Bürger nicht ausliefert, gab es zu dem Fall zwei Strafverfahren, wobei Frankreich und die Schweiz eng zusammenarbeiteten. Die Staatsanwaltschaft der Waadt setzte ihr Verfahren nach der Übernahme durch Frankreich aus, wie sie der AFP mitteilte.

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