AfD legt Namen von 14 angeblichen Gönnern vor
Nach der Affäre um die Parteispenden an die AfD aus der Schweiz hat die deutsche Partei die Namen von 14 angeblichen Gönnern veröffentlicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die AfD hat die Namen von 14 angeblichen Spendern veröffentlicht.
- Die Spendenaffäre setzte die AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel unter Druck.
Die Angelegenheit hatte AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel unter Druck gebracht. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 umgerechnet rund 147'000 Franken von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: «Wahlkampfspende Alice Weidel». Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.
Nach den dubiosen Spenden aus der Schweiz hat die deutsche Partei AfD der Bundestagsverwaltung die Namen von 14 EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Dies wurde der Nachrichtenagentur DPA am Donnerstagabend aus Parteikreisen bestätigt.
Unbeantwortete Anfrage
Zuvor hatten «Süddeutsche Zeitung», WDR, NDR und der Schweizer «Tagesanzeiger» sowie der «Spiegel» darüber berichtet. Die Liste enthält demnach Namen von 14 EU-Staatsbürgern, die meisten davon Deutsche.
Nach Angaben aus AfD-Parteikreisen sollen die 14 Personen insgesamt 17 Einzelspenden gemacht haben. Die höchste Spende habe 9215,93 Franken betragen. Ein AfD-Sprecher sagte: «Zu einem laufenden Verfahren äussern wir uns nicht.» Nach Angaben von «Süddeutscher Zeitung», WDR, NDR und «Tagesanzeiger» liess die Bundestagsverwaltung eine Anfrage zu dem Thema unbeantwortet.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Bundestagsfraktionschefin Weidel und drei Mitglieder ihres Kreisverbandes eingeleitet – wegen des Anfangsverdachts eines Verstosses gegen das Parteiengesetz.
In ihrem Rechenschaftsbericht für 2017, der seit kurzem auf der Seite des Bundestags abrufbar ist, schreibt die AfD: «Im Rechnungsjahr 2017 hatte ein nachgeordneter Gebietsverband eines Landesverbandes eine Reihe von Zahlungen erhalten. Diese stammen von mehreren Personen, die nach unserem Wissensstand deutsche Staatsangehörige oder EU-Staatsbürger sind.» Der Bundestagsverwaltung seien «nach Kenntniserlangung im Jahr 2018» umgehend die Identitäten und die jeweiligen Einzelbeträge übermittelt worden. «Die Prüfung der Bundestagsverwaltung, ob alle Vorschriften des Parteiengesetzes beachtet worden sind, ist noch nicht abgeschlossen.»