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AfD-Politiker Höcke: Verteidiger legen Revision gegen Urteil ein

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Deutschland,

Björn Höcke von der AfD geht gegen das Gerichtsurteil vor und legt Revision ein.

Höcke prozess
Björn Höcke ist der Vorsitzende der AfD in Thüringen. (Archivbild) - Martin Schutt/dpa

Die Verteidigung des Politikers Björn Höcke von der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD) hat Revision gegen ein am Dienstag vor dem Landgericht Halle gefallenes Urteil eingelegt. Das bestätigte am Donnerstag die Sprecherin des Landgerichts Halle, Adina Kessler-Jensch. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.

Die Revision sei schon am Mittwoch (15. Mai) bei dem Gericht eingegangen und sei von Höckes Anwalt Philip Müller eingelegt worden, so die Sprecherin. Müller wollte sich dazu auf dpa-Anfrage nicht äussern. Höcke war von dem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte.

Anwälte schweigen – Fall geht an Bundesgerichtshof

«Ja, die Revision ist eingelegt worden.» Dies sagte auch Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Höckes Sprecher Robert Teske bestätigte auf Anfrage ebenfalls, dass die Verteidigung des Politikers Revision eingelegt hat.

Höcke war vor Gericht von insgesamt drei Anwälten vertreten worden. Nach Angaben seines Anwalts Ralf Hornemann haben alle drei die Möglichkeit, jeweils Revision einzulegen. Hornemann sagte, er habe bislang keine Revision eingelegt. Durch das Einlegen einer Revision geht der Fall nun an den Bundesgerichtshof.

Urteil vorläufig nicht rechtskräftig

Dieser prüft das Urteil nur auf Gesetzesverletzungen. Es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen.

Das Urteil gegen den 52 Jahre alten AfD-Chef im Bundesland Thüringen wird durch das Einlegen von Rechtsmitteln zunächst nicht rechtskräftig. Das Landgericht hatte ihn zu 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. Sie hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10'000 Euro für Höcke gefordert.

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