Björn Höcke wegen Nazi-Spruch verurteilt
Der AfD-Politiker Björn Höcke wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine Parole aus der Nazizeit bei einer Rede verwendete.
Das Wichtigste in Kürze
- Björn Höcke wurde in Deutschland zu einer Geldstrafe von 13'000 Euro verurteilt.
- Im Mai 2021 hatte er bei einer Rede eine Nazi-Parole verwendet.
- Da er den Spruch wiederverwendete, muss Höcke deshalb nochmals vor Gericht.
Im Mai 2021 stand der AfD-Politiker Björn Höcke im deutschen Merseburg auf der Bühne und gab eine Rede. «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland», sagte er am Ende. Bei dem dritten Teil des Gesagten handelte es sich um eine verbotene Nazi-Parole.
Deswegen wurde Höcke nun zu einer Strafe von 13'000 Euro (12'742 Franken) verurteilt. Das Landesgericht Halle befand ihn des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen für schuldig.
Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.
Staatsanwalt forderte Haftstrafe auf Bewährung
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle der AfD-Mann 10'000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen.
Höckes Verteidiger forderten in langen Vorträgen einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.
Björn Höcke muss wegen gleicher Nazi-Parole erneut vor Gericht
Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Höcke ist ihr Landeschef. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.
Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank zurückkehren müssen. Im Dezember 2023 soll er die Parole «Alles für Deutschland» noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil «Alles für» selbst gesprochen haben. Danach habe er das Publikum durch Gesten animiert, «Deutschland» zu rufen.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht.