Anklage beharrt auf Sanktionen in Loveparade Prozess
Für die Ankläger im Loveparade-Prozess ist es «kaum vorstellbar, die Tat ohne jegliche Sanktion zu belassen». Sie fordern eine spürbare Auflage.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Verfahren um die Loveparade-Katastrophe könnte bald ohne Urteil eingestellt werden.
- Die Staatsanwaltschaft will die Angeklagten nicht ohne Sanktionen davonkommen lassen.
Die Duisburger Staatsanwaltschaft wehrt sich dagegen, den Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe ohne Geldauflagen für die Angeklagten einzustellen. «Eine etwaige Auflage müsste spürbar sein», habe der Anklagevertreter in einem Rechtsgespräch deutlich gemacht, berichtete der Vorsitzende Richter Mario Plein heute Donnerstag. Es sei für die Staatsanwaltschaft «kaum vorstellbar, die Tat ohne jegliche Sanktion zu belassen», sagte er.
Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang des Veranstaltungsgeländes ein so grosses Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent.
Einstellung des Verfahrens
Bei dem Rechtsgespräch hatten die Verteidiger, Staatsanwälte, Nebenklage-Anwälte und Richter am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit über den weiteren Ablauf des Verfahrens gesprochen. Verfahrensbeteiligte berichteten anschliessend übereinstimmend, dass das Landgericht Duisburg das Verfahren gegen alle zehn Angeklagten einstellen will, in drei Fällen mit Auflagen. Der Prozess würde damit ohne Urteil beendet.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte heute Donnerstag, dass die Vorschläge des Gerichts nun geprüft würden. Bis zum 5. Februar wolle man eine Stellungnahme dazu abgeben.
Überlebende und Angehörige hatten lange auf einen Strafprozess gewartet, der schliesslich im Dezember 2017 begann. Wegen der Grösse des Verfahrens verhandelt das Landgericht Duisburg in einer Kongresshalle im benachbarten Düsseldorf.