Im Berufungsprozess gegen Frankreichs Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen der Bestechung eines Richters hat die Anklage eine dreijährige Bewährungsstrafe für den konservativen Politiker gefordert.
Nicolas Sarkozy
Nicolas Sarkozy - AFP/Archiv

Frankreichs Ex-Präsident war 2021 wegen Richter-Bestechung verurteilt worden. Für die beiden Mitangeklagten, Sarkozys langjährigen Anwalt Thierry Herzog und den Ex-Richter Gilbert Azibert, verlangte die Staatsanwaltschaft am Dienstag das gleiche Strafmass.

Staatsanwalt Yves Micolet sprach von einer «Affäre von beispielloser Schwere während der Fünften Republik». Der Skandal erschüttere «nicht nur unsere Demokratie, sondern untergräbt auch ihre Grundfesten».

Sarkozy, Herzog und Azibert waren in erster Instanz im März 2021 zu drei Jahren Haft verurteilt worden, wovon damals allerdings nur zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Sarkozy den damaligen Richter mit der Aussicht auf einen Posten in Monaco bestechen wollte, um an vertrauliche Information zu gelangen.

Die Affäre war 2014 zufällig durch das Abhören einer Telefonverbindung zwischen Sarkozy und seinem Anwalt ans Licht gekommen. Dabei stiessen die Ermittler nach Darstellung der Anklage auf einen «Korruptionspakt» zwischen dem Präsidenten und den beiden Mitangeklagten.

Nach Überzeugung der Richter des ersten Verfahrens hatte Sarkozy den Richter am Obersten Gerichtshof bestochen, um Informationen zu einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren zu erhalten. Im Gegenzug soll er ihm Hilfe versprochen haben, einen begehrten Posten in Monaco zu bekommen. Dies geschah zwei Jahre nach Ablauf von Sarkozys Amtszeit, der von 2007 bis 2012 Präsident war.

Der Richter hatte den Posten letztlich nicht bekommen, und Sarkozy hatte keine Informationen erhalten, die ihm etwas genutzt hätten – aber die Richter betonten, dass es nicht auf das Ergebnis, sondern auf die Absicht ankäme.

Sarkozy war im September 2021 in einem anderen Verfahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung ebenfalls zu drei Jahren Haft, davon eines ohne Bewährung, verurteilt worden. Auch in diesem Fall soll es ein Berufungsverfahren geben. Es ist für Ende 2023 geplant.

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