Arbeitgeber müssen bei Hitze für Abkühlung sorgen
Ist es zu heiss zum Arbeiten, gibt es in der Schule hitzefrei. In den Genuss kommen Arbeitnehmer nicht. Aber ab bestimmten Temperaturen muss der Arbeitgeber tätig werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sonne brennt durchs Fenster auf den Schreibtisch, die Luft ist drückend und zum Schneiden dick – konzentriertes Arbeiten ist da kaum noch möglich.
Mehr als 26 Grad warm sollte es im Büro nicht werden. Darauf verweist die Stiftung Warentest unter Berufung auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Klettert das Thermometer über 26 Grad, sollte der Arbeitgeber eingreifen, bei über 30 Grad muss er das sogar. Wenn alles nichts hilft und es im Büro über 35 Grad warm wird, ist der Raum laut BAuA nicht mehr zum Arbeiten geeignet.
Ventilatoren und kühle Getränke
Einfach nach Hause gehen, ist aber auch dann nicht erlaubt. Stattdessen sollten sich Arbeitnehmer an Vorgesetzte oder den Betriebsrat wenden.
Hitzeschutzmassnahmen von Seiten des Arbeitgebers können zum Beispiel Jalousien oder Ventilatoren sein. Gibt es Kleidervorschriften, können diese gelockert werden. Chefs können auch die Arbeit in kühlere Stunden nach vorne verlegen oder gekühlte Getränke bereitstellen.
Kaltes Wasser auf die Arme
Geräte strahlen ebenfalls Hitze aus, hier sollte nur laufen, was wirklich nötig ist. Ansonsten gilt für Arbeitnehmer: viel und regelmässig trinken und hin und wieder am Waschbecken kaltes Wasser über Handgelenke und Unterarm laufen lassen.
Die Hitzegrenzen gelten natürlich nicht für Räume, wo eine bestimmte Temperatur für den Betriebsablauf nötig ist, wie etwa in einem Stahlwerk. Wer allerdings im Freien in der sengenden Sonne arbeiten muss, den sollten Arbeitgeber vor der UV-Strahlung schützen, etwa mit Sonnencreme, Schutzkleidung oder Sonnensegeln.