Ab dem 1. März gilt für das Personal der AUA eine 2G-Regelung. Das gesamte fliegende Personal muss geimpft oder genesen sein.
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Drei Maschinen der Austrian Airlines (AUA) stehen am Flughafen Wien-Schwechat. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das gesamte fliegende Personal der AUA muss ab dem 1. März geimpft oder genesen sein.
  • Grund dafür sind die ständig wechselnden Covid-Bestimmungen der angeflogenen Länder.
  • Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss auf Einsätze und Gehalt verzichten.
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Schon seit Beginn dieses Jahres muss das Personal an Bord von Langstreckenflügen der Austrian Airlines (AUA) geimpft oder genesen sein. Ab dem 1. März gelten diese Regeln für jegliche Flüge der AUA. Wie die «Salzburger Nachrichten» am Donnerstag schreiben, reicht beim Bodenpersonal weiterhin ein 3G-Nachweis.

Der Grund für die neuen Massnahmen seien die verschiedenen Covid-Bestimmungen in verschiedenen Ländern. Da sich diese sehr kurzfristig ändern, werde die Planung der Einsätze immer schwieriger. Auf Anfrage der APA schreibt die AUA: «Wir waren und sind während der gesamten Pandemie zunehmend mit herausfordernden Rahmenbedingungen konfrontiert.»

Ungeimpftes Personal wird ab dem 1. März nicht mehr eingesetzt und bekommt in dieser Zeit auch kein Geld. Wer sich später noch impfen lässt, darf wieder fliegen, sobald der Impfschutz steht. Innerhalb der AUA liegt die Impfquote bei 94 Prozent.

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