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Audi-Prozess: Gericht lehnt Verfahrens-Abspaltung ab

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Deutschland,

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wird wohl jahrelang zusammen mit drei Motorentwicklern auf der Anklagebank sitzen müssen. Das Landgericht München hat den Antrag auf Abtrennung seines Verfahrens abgelehnt. Ein Mitangeklagter sparte am Dienstag nicht mit Vorwürfen an Vorgesetzte und andere Abteilungen.

Die Anwälte des langjährigen Audi-Chefs Stadler hatten die Abtrennung des Verfahrens gegen ihren Mandanten beantragt. Foto: Matthias Schrader/Pool AP/dpa
Die Anwälte des langjährigen Audi-Chefs Stadler hatten die Abtrennung des Verfahrens gegen ihren Mandanten beantragt. Foto: Matthias Schrader/Pool AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ex-Audi-Chef Rupert Stadler bekommt keinen eigenen Prozess.

Das Landgericht München II lehnte am Dienstag den Antrag auf Abtrennung des Verfahrens gegen den prominentesten der vier Angeklagten im Prozess um den Dieselskandal ab.

Es sei «zweckmässig», das Verfahren gemeinsam weiterzuführen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Stadlers Rechte würden dadurch nicht übermässig eingeschränkt. Es werde eine umfangreiche Beweisaufnahme unter Wahrung der Verteidigungsrechte aller Beteiligten geben.

Stadlers Verteidiger hatten moniert, dass es nicht sinnvoll sei, ihren Mandanten zusammen mit den drei anderen Angeklagten vor Gericht zu stellen. Diese sollen zusammen ab 2008 Abgastricksereien an Audi-Dieselmotoren veranlasst haben. Stadler wird dagegen vorgeworfen, den Verkauf manipulierter Fahrzeuge ab Herbst 2015 nicht gestoppt zu haben. Zudem kritisieren Stadlers Verteidiger, dass viele andere Beschuldigte als Zeugen ausfallen könnten, weil sie die Aussage verweigern können.

Der Vorsitzende Richter hielt dem nun entgegen, dass man sich bei der Auswahl der Beschuldigten im Prozess keineswegs auf einen vermeintlichen Kern des Tatvorwurfs konzentrieren müsse. Im aktuellen Komplex gehe es um mögliche Straftaten über mehrere Hierarchieebenen hinweg und durch viele Beteiligte. Es könne durchaus sinnvoll sein, dem anhand ausgewählter Angeklagter nachzukommen. Dass Zeugen möglicherweise die Aussage verweigerten, sei ein Problem, das bei einer anderen Kombination auch andere Beschuldigte vorbringen könnten.

Vor der Entscheidung über die Abtrennung hatte der mitangeklagte Motorenentwickler Giovanni P. in seiner mehrtägigen Stellungnahme erneut Vorwürfe gegen die Konzernführung und andere Abteilungen erhoben. Das ganze Unternehmen sei involviert gewesen, sagte er. Als der Dieselskandal 2015 aufgedeckt worden sei, habe niemand sagen können: «Ich wusste gar nichts.» Laut Anklage hatte P. als Abteilungsleiter in der Motorentwicklung in Neckarsulm mit veranlasst, dass die Software von Diesel-Motoren manipuliert wurde.

Der Ingenieur sagte am Dienstag, er habe mit seinem Team am Ende einer Kette gestanden und Beschlüsse von oben umsetzen müssen. «Ich kann nicht machen, was ich will.» Er habe teilweise nicht einmal diskutieren dürfen.

Immer wieder kritisierte P. auch den Vertrieb. Dieser habe nicht gewollt, dass die Kunden mit Harnstoff in Berührung kommen, der zur Reduzierung des Stickoxid-Ausstosses eingesetzt wird, und Druck gemacht. Der Vertrieb habe Harnstoff mit Urin in Verbindung gebracht und den Ansatz gehabt: «Warum haben Sie so viel Lust, mit Pipi zu spielen?», sagte P. «Wir waren nicht die Sauberen, die den Clean Diesel wollten, sondern wir waren die Schmutzigen.»

Der Prozess wird am Mittwoch mit der weiteren Einvernahme von Giovanni P. fortgesetzt. Die Kammer hat Verhandlungstermine bis Dezember 2022 angesetzt.

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