Der Chemiekonzern Bayer gibt sich nicht geschlagen: Er geht mit Rechtsmitteln gegen ein Urteil des EU-Gerichts zu den bienenschädlichen Insektenmitteln vor.
Bayer richter
Der Chemiekonzern Bayer gibt sich im Streit um ein EU-Verbot von Insektenmitteln nicht geschlagen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Chemiekonzern geht gegen ein Urteil des EU-Gerichts vor.
  • Es will die Interpretationen zum Pflanzenschutzgesetz überprüfen lassen.
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Der Chemiekonzern Bayer legt nach seiner Niederlage im Streit um EU-Verbote von bienenschädlichen Insektenmittel Rechtsmittel ein. Die Leverkusener wollen einige allgemeine Interpretationen des EU-Gerichts zum Pflanzenschutzgesetz überprüfen lassen, wie sie am Freitag mitteilten.

Bayer befürchtet «weitreichende Konsequenzen für die Rechtssicherheit» von Wirkstoffzulassungen in der EU. Der Agrarchemie-Riese ist der Ansicht, dass einige der Einschätzungen der Richter «einer rechtlichen Grundlage entbehren».

Das Gericht der Europäischen Union hatte im Mai die von der EU-Kommission 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung von drei sogenannten Neonikotinoiden für rechtens erklärt. Bayer und andere Chemiekonzerne waren gegen die Verbote vor Gericht gezogen.

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