Beim Blondieren den Kopf verbrannt – Friseur muss zahlen
Eine Frau wollte sich die Haare blondieren lassen. Der Friseur liess die Blondiercreme zu lange einwirken, nun wächst an der Stelle kein Haar mehr.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau verklagt ihren Friseur, weil er beim Blondieren ihre Kopfhaut verbrannte.
- Der Friseur liess die Creme zu lange einwirken. Auf der Kopfhaut wächst kein Haar mehr.
Eine Frau will sich beim Friseur blonde Strähnchen färben lassen und erleidet schwere Verbrennungen: Das Kölner Landgericht hat den Inhaber des Friseursalons zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 4000 Euro verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass eine zu lange Einwirkzeit der Blondiercreme die Verletzungen hervorgerufen hatte, wie es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil heisst.
Demnach hatte eine Friseur-Mitarbeiterin im Dezember 2016 die Creme auf das Haar der Kundin aufgetragen. Als diese kurz darauf über ein Brennen klagte, habe die Mitarbeiterin geantwortet, dies sei üblich, und die Paste eine weitere halbe Stunde einwirken lassen.
Auf einer Stelle wächst kein Haar mehr
Das Ergebnis: Erhebliche Verbrennungen und Verätzungen am Hinterkopf. Die Kundin habe monatelang unter Schmerzen und einer Infektion gelitten. Auf der handtellergrossen Stelle am Kopf könnten keine Haare mehr wachsen.
Der Friseur hatte der Frau als Entschädigung zunächst einen Gutschein angeboten, was diese aber ablehnte. Stattdessen zog sie vor Gericht und forderte ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro. Die Zivilkammer gab der Klage dem Grunde nach statt, setzte die Schadensersatzsumme aber geringer an.