Zwei Schweizer Kardinäle sind am Konklave stimmberechtigt
Der neue Papst wird im Konklave gewählt, an dem alle Kardinäle unter 80 Jahren teilnehmen dürfen – darunter auch Kurt Koch und Emil Paul Tscherrig.

Der neue Papst wird im Konklave gewählt. Wahlberechtigt sind alle Kardinäle unter 80 Jahren. Darunter sind mit Kurt Koch und Emil Paul Tscherrig zwei Schweizer.
Kardinal Kurt Koch (75), der frühere Bischof von Basel, wurde 2010 von Papst Benedikt XVI. zum Vorsitzenden des päpstlichen Rats für die Einheit der Christen ernannt. Er wurde damit zum «Ökumene-Minister» des Papstes, wie das katholische Medienzentrum dies bezeichnete. Im gleichen Jahr wurde Koch Kardinal.
Er wurde 1950 in Emmenbrücke bei Luzern geboren. Koch studierte katholische Theologie in Luzern und München. 1982 wurde er zum Priester geweiht.
Kochs Weg zur Kirchenspitze
1987 doktorierte Koch in Luzern. Zwei Jahre später wurde er ordentlicher Professor für Dogmatik und Liturgiewissenschaft der Theologischen Fakultät in Luzern.

Als Bischof präsidierte er die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) von 2007 bis 2009. Der Walliser Kardinal Emil Paul Tscherrig (78) aus Unterems wurde 2017 vom Papst zum Apostolischen Nuntius für Italien und San Marino ernannt.
Damit war er der erste Nicht-Italiener, der diese Aufgabe übernahm.
Tscherrigs diplomatische Karriere
Zuvor hatte er 2016 während der damaligen Proteste in Venezuela zwischen Regierung und Opposition vermittelt. Tscherrig trat bereits 1978 unter Papst Johannes Paul II. in den diplomatischen Dienst des Vatikans.
Zunächst war er in den Apostolischen Nuntiaturen unter anderem in Argentinien, Uganda, Südkorea und Bangladesch tätig.

In Argentinien lernte Tscherrig Jorge Bergoglio, den späteren Papst Franziskus, kennen, als dieser noch Erzbischof von Buenos Aires war. 1996 ernannte ihn der Papst zum Apostolischen Nuntius (Botschafter des Vatikans) in Burundi und weihte ihn zum Erzbischof.
Die Wahl des neuen Papstes
Wann Franziskus' Nachfolger gewählt wird, steht noch nicht fest. Das Konklave der wahlberechtigten Kardinäle muss 15 bis 20 Tage nach dem Tod des Kirchenoberhaupts zusammentreten, also zwischen dem 5. und 10. Mai.
An der von der Aussenwelt abgeschotteten Versammlung in der Sixtinischen Kapelle sind auch drei deutsche Kardinäle beteiligt. Bis zum 4. Mai gilt die als «Novendiale» bekannte traditionelle Trauerzeit für den Papst.