Bewerber lehnt behinderte Trans-Frau ab – Klage
Ein Unternehmer aus Langenberg in Deutschland sucht eine Bürokraft. Die Stellenanzeige ist aber fehlerhaft. Eine Trans-Frau klagt wegen Diskriminierung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Arbeitgeber aus Langenberg in Deutschland gibt eine fehlerhafte Stellenanzeige auf.
- Deswegen wird er nun von einer schwer behinderten Trans-Frau verklagt.
- Sie fühlt sich diskriminiert, weil ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wurde.
Kurioser Fall aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen in Deutschland: Eine behinderte Trans-Frau hat eine Diskriminierungsklage gegen das Unternehmen erhoben. Sie soll bei der Bewerbung nicht berücksichtigt worden sein.
Aber von vorne. Die Firma «ND-Rack», die massgeschneiderte Dachgepäckträger fürs Auto produziert, suchte eine neue Bürokraft.
Beim Verfassen der Stellenanzeige unterliefen dem KMU aber einige Fehler. Diese haben nun vermutlich teure Folgen für die Firma.
Denn: Deshalb hat die Trans-Frau nun gegen das Unternehmen erhoben – und vor Gericht einen Erfolg verbucht. Über den Fall berichtet «RTL West».
Unternehmen mit vielen Fehlern bei Stellenausschreibung
Angefangen hat die Diskriminierung bereits bei der Stellenausschreibung. Diese las sich nämlich wie folgt: «Gesucht wird ein Bürokaufmann oder eine Bürokauffrau.»
Eine Bürokaufperson, die das diverse Geschlecht abdecken würde, wurde aber nicht explizit erwähnt. Und das ist ein Problem.
In Deutschland kann nämlich seit 2018 neben «männlich» und «weiblich» auch «divers» ins Geburtsregister eingetragen werden. In der Schweiz ist das hingegen nicht möglich.
Unternehmer Nikolaj Dudenko gibt an, dass er den Hinweis auf das diverse Geschlecht, in der Stellenausschreibung vergessen hat.
Zudem wurde die neu ausgeschriebene Stelle nicht der Arbeitsagentur gemeldet. Etwas, was getan werden muss, damit Schwerbehinderte die Stellenanzeige ebenfalls finden.
Ein weiterer Fauxpas: Dudenko verwies in der Stellenanzeige auf sein «junges, dynamisches Team». Eine Passage, die auch altersdiskriminierend aufgefasst werden kann.
Wohnort als Ablehnungs-Grund
Trotz all dieser Mankos: Auf die Stelle beworben hat sich schliesslich dennoch eine schwer behinderte 47-jährige Trans-Frau. Doch die Bewerbung der Frau wurde nicht berücksichtigt.
Unternehmer Dudenko sagt, das habe weder mit ihrer Geschlechtsidentität noch mit ihrer Behinderung zu tun. Diese Ablehnung habe einen anderen einfachen Grund: Die Frau lebe in Dortmund, sein Geschäft liege in Langenberg, rund eine Autostunde entfernt.
Er stelle niemanden ein, der so lange zu seinem Arbeitsort brauche. Denn: «Wir haben in den letzten zwei Jahren drei Leute verloren, weil ihnen ihr Arbeitsweg zu lang war.»
Trans-Bewerberin mit Diskriminierungs-Klage
Vor dem Arbeitsgericht in Bielefeld stellte sich nun heraus: Warum Dudenko die Trans-Frau beim Bewerbungs-Verfahren nicht berücksichtigt hat, spielt keine Rolle.
Entscheidend ist nur, dass die Stellenanzeige gleich mehrfach gegen das «Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz» verstossen hat.
Die abgelehnte Bewerberin fordert drei Monatsgehälter von «ND-Rack», was etwa 7500 Euro entspricht. Das sind umgerechnet 7020.49 Franken.
Auffällig ist: Die Trans-Frau, die sonst von Bürgergeld lebt, hat seit 2016 mehr als 200 ähnliche Klagen erhoben – und oft gewonnen.
Die Richterinnen und Richter gehen davon aus, dass ihre Bewerbungen immer wieder ernst gemeint seien. Gegenüber «RTL West» wollte die Klägerin keine Stellung nehmen. Ob ihre Bewerbung tatsächlich ernst gemeint ist, bleibt somit unklar.
Geschäftsinhaber fühlt sich betrogen
Für Nikolaj Dudenko ist das Vorgehen der Frau unverständlich. Er fühlt sich von der Trans-Frau und vom Gesetz betrogen. Er spricht gegenüber dem TV-Sender von einer professionellen Masche.
Einen Fehler bei sich sieht er nicht ein. Das, obwohl sein Stellenbeschrieb gleich aus mehreren Gründen gegen das Gesetz verstösst.
Aus diesem Grund hat Dudenko auch einen aussergerichtlichen Vergleich abgelehnt. Somit muss er wohl der Forderung von 7500 Euro nachkommen.
Zwar ist der Gerichts-Fall noch nicht abgeschlossen. Dass die Trans-Frau im Januar aber gewinnen wird, ist aber offenbar nur noch Formsache.