BGH verschärft Anforderungen an Aufklärung bei Lebend Organspende
Der Bundesgerichtshof in Deutschland fällt für Lebend-Organspenden einen Grundsatzentscheid. Die Anforderungen werden verschärft.
Das Wichtigste in Kürze
- In zwei Fällen haben Ärzte Organspender ungenügend aufgeklärt. Sie stehen vor Gericht.
- Der Bundesgerichtshof hat nun eine wegweisende Entscheidung für die Zukunft getroffen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil hohe Ansprüche an die Risikoaufklärung vor Lebend-Organspenden gestellt. Der VI. Zivilsenat gab heute Dienstag in Karlsruhe zwei Spendern Recht, die nach Nierenspenden unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden und Schadenersatz sowie Schmerzensgeld wegen unzureichender Aufklärung forderten.
Beide Fälle aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm zur Feststellung der Schadenshöhe neu verhandelt werden. Das OLG hatte zwar Fehler bei der Aufklärung festgestellt, etwa das Fehlen des vorgeschriebenen neutralen Arztes, die Klage der Spender aber abgewiesen.
Entscheidend sei, dass potenzielle Organspender über sämtliche Risiken umfassend aufgeklärt werden müssten, urteilten die BGH-Richter. «Denn die Einhaltung der Vorgaben des Transplantationsgesetzes ist unabdingbare Voraussetzung, wenn die Bereitschaft der Menschen zur Organspende langfristig gefördert werden soll», sagte die Vorsitzende Richterin.