Boateng lehnt Angebot des Gerichts erneut ab
Jérôme Boateng wurde im Jahr 2021 wegen Körperverletzung verurteilt. Nun hat der deutsche Fussball-Profi ein Vorschlag des Gerichts auf Einigung abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Jérôme Boateng muss sich wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten.
- Nun hat der deutsche Fussballprofi einen Vorschlag des Gerichts erneut abgelehnt.
Der wegen Körperverletzung angeklagte deutsche Fussball-Profi Jérôme Boateng lehnt in seinem Prozess einen Vorschlag des Gerichts auf eine Einigung weiter ab.
Das Angebot habe weiter Bestand, sagte Richter Andreas Forstner am Freitag vor dem Landgericht München I. Er fragte, ob der 34-Jährige noch mal über den Vorschlag geschlafen und nachgedacht habe. «Nur geschlafen», sagte sein Anwalt – eine Einigung komme für Boateng nicht infrage.
Den Vorschlag an die Prozessparteien, die Berufung weitgehend zurückzunehmen und nur noch gegen die Rechtsfolgen vorzugehen, hatte der Fussball-Weltmeister von 2014 schon zu Prozessbeginn am Donnerstag abgelehnt. Er könne dies «mit seinem Gewissen nicht vereinbaren» und dem Vorschlag auch aus Verantwortung seinen Töchtern gegenüber nicht zustimmen.
Verurteilung wegen Körperverletzung
Das Amtsgericht hatte Boateng im vergangenen Jahr in erster Instanz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt.
Der Richter sah es damals als erwiesen an, dass der in Berlin geborene langjährige Fussball-Nationalspieler, der heute bei Olympique Lyon unter Vertrag steht, seiner Ex-Freundin während eines gemeinsamen Urlaubs im Jahr 2018 ins Gesicht geschlagen hat.
Weil Boateng, der die Vorwürfe bestreitet, die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage Berufung eingelegt haben, kam es zur Berufungsverhandlung.