Breiviks fordert Haftentlassung: Staatsanwaltschaft lehnt Antrag ab
Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik forderte eine Haftentlassung. Die Staatsanwaltschaft lehnte ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft lehnt eine vorzeitige Entlassung von Anders Behring Breivik ab.
- Der Attentäter wurde 2012 zu 21 Jahren Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft lehnt eine vorzeitige Entlassung des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik ab. Der Rechtsextremist habe sich während seiner bisherigen Haftzeit nicht geändert, sagte Staatsanwältin Hulda Karlsdottir am Donnerstag in ihrem Schlussplädoyer.
Die Staatsanwaltschaft meint: Der Rechtsextremist hat sich seit Anschlägen 2011 nicht geändert. «Der Breivik, der uns bittet, ihm zu vertrauen, ist derselbe Breivik, der die Regierungsbüros zerstörte.»
Er sei der «derselbe Verbrecher, der Jugendliche auf Utöya zu sich gelockt hat. Er hat ihnen vorgaukelte, sie würden Hilfe bekommen, und dann geschossen er auf sie», fügte die Staatsanwältin hinzu. Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung nach zehn Jahren im Gefängnis müsse daher abgelehnt werden.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 im Regierungsviertel der Hauptstadt Oslo acht Menschen mit einer Bombe getötet. Danach setzte er auf die Insel Utöya über und erschoss dort 69 Menschen. Die meisten von ihnen waren Teilnehmer eines von der norwegischen Arbeiterpartei organisierten Sommerlagers für Jugendliche.
Breivik versichert: «Habe der Gewalt abgeschworen»
Seit Dienstag prüft das Bezirksgericht der südnorwegischen Region Telemark Breiviks Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung. Der 42-Jährige hatte zum Auftakt der Verhandlung mit einem Hitlergruss und rechtsextremistischen Parolen keine Zweifel an seiner Gesinnung gelassen. Der Gewalt habe er jedoch abgeschworen, versicherte Breivik. Eine Psychiaterin bescheinigte dem Neonazi in ihrer Stellungnahme vor Gericht jedoch ein unverändert hohes Gefahrenpotenzial.
Der Attentäter war 2012 zu 21 Jahren Haft mit anschliessender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden - damals das höchste Strafmass in Norwegen. Inzwischen wurden die Gesetze verschärft, um längere Haftstrafen zu ermöglichen. Nach zehn Jahren Gefängnis konnte Breivik nun erstmals eine bedingte Haftentlassung beantragen. Die Anhörung findet aus Sicherheitsgründen in der Sporthalle des Gefängnisses von Skien statt, in dem Breivik inhaftiert ist.