Noch am Mittwochabend hörte es sich nach einer langwierigen Hängepartie an. Nun heisst es: Das letzte Element des Brexit-Vertragspakets ist «im Prinzip» klar.
Britische Flaggen wehen in der Nähe des berühmten Uhrturms Big Ben.
Großbritanniens Brexit-Minister Stephen Barclay warnt vor einer neuen Volksabstimmung. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • London und Brüssel sollen sich bezüglich des Brexit einig sein.
  • Dies bestätigte EU-Ratspräsident Donald Tusk am Donnerstag.
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Unterhändler der britischen Regierung und der EU-Kommission haben sich auf den Entwurf einer politischen Erklärung zu den künftigen Beziehungen nach dem Brexit geeinigt. Dies bestätigte EU-Ratspräsident Donald Tusk am Donnerstag auf Twitter. Damit steht der letzte Baustein des Vertragspakets zum britischen EU-Austritt Ende März 2019.

Dieses soll bei einem EU-Sondergipfel am Sonntag in Brüssel von den EU-Staats- und Regierungschefs endgültig gebilligt werden. Vorher prüfen es Vertreter der 27 bleibenden EU-Staaten.

Das Paket sei «im Prinzip» auch auf der politischen Ebene abgesegnet, schrieb Tusk auf Twitter. Die britische Premierministerin Theresa May hatte am Mittwochabend knapp zwei Stunden mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Brüssel verhandelt. Danach sagte sie allerdings, sie wolle am Samstag noch einmal wiederkommen, um letzte Punkte zu klären. Nach dem britischen EU-Austritt im März 2019 könnte zwischen der Europäischen Union und Großbritannien bis Ende 2022 faktisch fast alles bleiben wie gehabt. Die Unterhändler beider Seiten einigten sich auf eine Option, die zunächst bis Ende 2020 vorgesehene Übergangsphase einmal um «bis zu einem oder zwei Jahre» zu verlängern.

May hatte sich vorige Woche mit der EU auf einen knapp 600 Seiten starken Austrittsvertrag geeinigt. Verhandelt wurde noch über die politische Erklärung. Diese soll die Grundlage für ein umfassendes Partnerschaftsabkommen sein, das in einer Übergangszeit nach dem Brexit ausgehandelt werden soll.

Die Übergangsphase soll dazu dienen, die künftigen Beziehungen der Europäischen Union und Großbritanniens nach dem Brexit in Ruhe auszuhandeln und vertraglich zu regeln.

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