Recep Tayyip Erdogan

Bündnis gegen Erdogan – Opposition schlägt Verfassungsänderung vor

Keystone-SDA
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Türkei,

Im Vorfeld der geplanten Wahlen hat die Opposition des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eine Verfassungsänderung vorgestellt.

Erdogan
Erdogan beim G20-Gipfel in Rom - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Opposition von Recep Tayyip Erdogan hat eine Verfassungsänderung vorgestellt.
  • Dabei sollen die Befugnisse des Präsidenten eingeschränkt werden.
  • Das Parlament und das Rechtssystem hingegen sollen gestärkt werden.

Ein Bündnis aus sechs türkischen Oppositionsparteien hat im Vorfeld der für 2023 geplanten Wahlen einen Plan für Verfassungsänderungen vorgestellt. Dem am Montag präsentierten Entwurf zufolge soll das Parlament und das Rechtssystem gestärkt und die Befugnisse des Präsidenten deutlich eingeschränkt werden, teilten Politiker des Bündnisses in Ankara mit.

2017 wurde per Volksabstimmung das parlamentarische System durch ein Präsidialsystem ersetzt, was dem Präsidenten Recep Tayyip Erdogan deutlich mehr Macht zuschrieb. Erdogan kann seither weitgehend uneingeschränkt regieren. Zudem steht die Justiz in vielen Teilen unter Kontrolle der Regierung, wie etwa die EU-Kommission attestiert.

Opposition will Regierung von Erdogan ablösen

In der Türkei finden 2023 voraussichtlich Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Die sechs türkischen Oppositionsparteien haben sich mit der Absicht zusammengeschlossen, Erdogan und seine AKP-Regierung abzulösen. Beobachter gehen bisher davon aus, dass die Parteien einen gemeinsamen Kandidaten für die Wahlen aufstellen. Das Bündnis setzt sich unter anderem aus der grössten Oppositionspartei CHP, der nationalkonservativen Iyi-Partei und der Deva-Partei zusammen.

Laut einer Umfrage des Instituts Metropoll von Ende Oktober kämen derzeit weder der Zusammenschluss der sechs Parteien noch die regierende AKP mit ihrem Partner, der ultranationalistischen Partei MHP, auf eine absolute Mehrheit der Stimmen. Aktuell halten AKP und MHP eine Mehrheit im Parlament. Für eine Verfassungsänderung sind drei Fünftel der Stimmen der Abgeordneten nötig.

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