Coronavirus: Einkaufstouristen müssen jetzt FFP2-Maske tragen
Deutschland verschärft erneut die Regeln im Kampf gegen das Coronavirus. Für Schweizer Einkaufs-Touris heisst es jetzt: FFP2-Maske tragen!
Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland will der rasanten Ausbreitung von Omikron zuvorkommen und verschärft weiter.
- Landesweit werden die Kontakte im privaten und öffentlichen Leben weiter eingeschränkt.
- Im angrenzenden Bundesland Baden-Württemberg gilt in Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht.
Unsere deutschen Nachbarn wollen verhindern, dass sich die Omikron-Variante noch schneller ausbreitet und verschärfen weiter. Ab dem heutigen 28. Dezember gilt landesweit: Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt (Kinder bis 14 Jahren ausgenommen).
Weiter sind Clubs und Diskotheken sowie Tanzveranstaltungen verboten. Überregionale Grossveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt und auch für Silvester und Neujahr gilt: Kein Feuerwerk und keine Massenansammlungen!
Wichtig für Schweizer Einkaufstouristinnen und Einkaufstouristen: Bereits seit gestern Montag gelten in Baden-Württemberg neue Regeln im Kampf gegen das Coronavirus. So wurde eine Sperrstunde in der Gastronomie zwischen 22.30 Uhr bis fünf Uhr morgens eingeführt. In der Neujahrsnacht ist um ein Uhr Schluss – Diskotheken, Bars und Clubs bleiben weiter geschlossen.
Weiter sind Veranstaltungen in dem angrenzenden Bundesland noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität (maximal 500 Personen vor Ort) möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
Kinder sind in Baden-Württemberg bei privaten Treffen erst ab 13 Jahren ausgenommen. Ob sie geimpft sind oder nicht, spielt aber keine Rolle. Drinnen sind zehn, im Freien 50 Personen erlaubt. Ist eine ungeimpfte Person bei einem Treffen dabei, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen.
Die wohl wichtigste Neuerung für Einkaufstouristinnen und Einkaufstouristen: Personen ab 18 Jahren müssen nun in Innenräumen eine FFP2-Maske (oder ein vergleichbares Model) tragen. Die neue Verordnung des Bundeslandes im Kampf gegen das Coronavirus gilt zunächst bis zum 24. Januar.
3G-Regel im Kampf gegen Corona bei Einreise
Wichtig auch: Da Deutschland die Schweiz als Hochrisikogebiet eingestuft hat, gilt bei der Einreise die 3G-Regel. Sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltest dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Im öffentlichen Verkehr gilt in Deutschland im Kampf gegen das Coronavirus ebenfalls die 3G-Regel.
Im Einzelhandel gilt in Deutschland die 2G-Regel – Sie müssen also entweder getestet oder genesen sein. Einzig die Grundversorger sind für Ungeimpfte noch zugänglich, dort gilt nämlich lediglich eine Maskenpflicht.
Zu den Grundversorgern gehören in Deutschland Lebensmittelläden, Bäckereien, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Tierfuttermärkte, Gärtnereien oder Baumärkte. Auch ein Coiffeurbesuch ist als Ungeimpfter in Deutschland noch möglich, dort gilt nämlich 3G.