Der mutmassliche Zug-Messermörder wurde erst nach einem psychiatrischen Gutachten aus der U-Haft entlassen. Dieses ging von keiner Fremdgefährdung aus.
Messermörder
Die Spurensicherung arbeitet im Regionalzug, in dem ein Mann zwei Menschen erstochen hat. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der mutmassliche Messermörder aus einem deutschen Regionalzug sass vor Kurzem in U-Haft.
  • Vor der Entlassung wurde ein psychiatrisches Gutachten erstellt.
  • Dieses sah keine Fremdgefährdung, weshalb der 33-Jährige frei herumlaufen konnte.
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In einem Regionalzug zwischen Kiel und Hamburg tötete er zwei Menschen mit einem Messer und verletzte fünf weitere. Nun sitzt der mutmassliche Täter in Untersuchungshaftwie bereits kurz vor der Tat. Weshalb der 33-Jährige mit vielen Vorstrafen auf freiem Fuss war, fragt sich nun ganz Deutschland.

«Wie konnte es sein, dass ein solcher Täter noch hier im Land ist?», fragt Innenministerin Nancy Faeser. «Wie kann es sein, dass er nicht in einer Justizvollzugsanstalt war?» Und wie es passieren konnte, dass er so früh aus der U-Haft entlassen worden sei, fragt sie gemäss der «Bild».

Hamburg
Einsatzkräfte kümmern sich um ein Opfer der Messerattacke in einem deutschen Regionalzug. - Keystone

Die deutsche Zeitung listet auf, dass der Staatenlose aus dem Gazastreifen in den letzten eineinhalb Jahren mehrere Verbrechen begangen hat. Mehrmals griff er Menschen an und verletzte sie teils schwer, mehrmals stahl er. Im Streit stach er bereits einmal zu. Im letzten August wurde er schliesslich zu rund einem Jahr Gefängnis verurteilt.

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Der 33-Jährige legte Berufung ein, das Gericht veranlasste Nachermittlungen. Doch weil sich diese hinziehen würden, sei der Mann am 19. Januar aus der Untersuchungshaft entlassen, erklärt ein Sprecher des Hamburger Gerichts. Denn er wäre sonst länger in U-Haft gewesen, als die Strafe maximal andauern würde.

Messermörder
Die Polizei am Tatort nach der Messerattacke. - Keystone

Kurz vor der Entlassung wurde der 33-Jährige noch psychiatrisch begutachtet. Damals sei man von keiner Fremd- oder Selbstgefährdung ausgegangen, sagt eine Sprecherin der Justizbehörden. Deswegen sei keine rechtliche Betreuung beantragt oder der Sozialpsychiatrische Dienst eingeschaltet worden.

Dies entpuppte sich wenige Tage später als fatale Fehleinschätzung. Weshalb der 33-Jährige wahllos Zugpassagiere angegriffen hat, ist nach wie vor unklar. Von einem terroristischen Motiv wird nicht ausgegangen.

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